EU-Datenschutzreform

Die künftige Rolle des Datenschutzbeauftragten

Rechtzeitige Vorbereitung

Der Posten des Datenschutzbeauftragten kann in Zukunft also deutlich anders als heutzutage üblich aussehen. Für deutsche Verhältnisse ist das Konzept eines Datenschutzbeauftragten indes nichts grundlegend Neues. Denn im Paragraph 4f regelt bereits das derzeitige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in Verbindung mit den Datenschutzgesetzen der 16 bundesdeutschen Länder sowie bereichsspezifischen Datenschutzregelungen von Bund und Land, den Umgang mit personenbezogenen Daten. In seinen Grundzügen orientiert sich der im EU-Gesetzentwurf skizzierte Datenschutzbeauftragte am deutschen Modell, doch sind Abweichungen vorhanden - etwa, ab welcher Schwelle (Verarbeitung der Daten von mehr als 5.000 Personen binnen eines Jahres) Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Aus diesem Grunde reicht es auch nicht aus, mit Verweis auf den vermeintlich schon vorhandenen respektive hohen Datenschutz in Deutschland sich nicht weiter mit der künftig durch übergreifendes EU-Recht geregelten Rolle des Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. (sh)