Elektronischer Reisepass im Ausland

Deutsche Botschaften im Ausland können keinen ePass ausstellen

Aufgrund technischer Schwierigkeiten können die meisten deutschen Auslandsvertretungen bis März 2008 keine elektronischen Reisepässe ausstellen.

Läuft der Reisepass ab, stehen Deutsche mit ständigem Wohnsitz im Ausland derzeit vor einem Problem. Denn die meisten deutschen Auslandsvertretungen sind nicht in der Lage den aktuellen elektronischen Pass auszustellen. Der Grund dafür ist die bis März 2008 fehlende technische Ausrüstung, teilte das Auswärtige Amt auf Nachfrage von TecChannel mit.

Bereits seit November 2005 gibt es den elektronischen Reisepass (ePass), erkennbar durch ein kleines goldenes Symbol auf dem vorderen Einband. Dieser Pass ist mit einem RFID-Chip versehen, in dem personen- und dokumentenbezogene Daten und das Passfoto gespeichert werden. Am 01.11.2007 wurde der ePass der zweiten Generation eingeführt. Neben den bereits oben genannten Daten werden nun zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. Um diese Fingerabdrücke standardisiert Abnehmen zu können fehlt allerdings in den meisten Botschaften bis März 2008 das technische Equipment. Das heißt Deutsche im Ausland müssen auf einen für höchstens ein Jahr gültigen vorläufigen Reisepass zurückgreifen. Kostenpunkt: 34 Euro.

Zu den häufigsten Dienstleistungen der der deutschen Botschaften im Ausland gehört das Ausstellen von Reisepässen und Passersatzpapieren. Das ist grundsätzlich nur für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in dem jeweiligen Land möglich. Das Auswärtige Amt empfiehlt den Antrag rechtzeitig zu stellen, da die elektronischen Reisepässe zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Deswegen liegen zwischen Antragstellung und Aushändigung immer mehrere Wochen. (mst)