Do's and Don'ts bei Social Media in der Arbeit

Der Chef ist nicht dein Freund

Was Firmen tun können

Damit derartige Kommunikationssituationen gar nicht erst entstehen, rät Wedde dazu, dass sich Unternehmen Richtlinien für den Umgang mit Facebook, Twitter und Co. geben. Was darin als Ratschlag für Vorgesetzte stehen sollte, ist für den Arbeitsrechtler eindeutig: "Befreundet euch in sozialen Netzwerken wie Facebook nicht mit euch unterstellten Mitarbeitern", sagt Wedde.

Eben noch mit dem Kollegen befreundet, schon ist er der Chef. Und nun?
Eben noch mit dem Kollegen befreundet, schon ist er der Chef. Und nun?
Foto: Rido - Fotolia.com

Arbeitsrechtlich heikel können sogar kommerzielle Netzwerke wie Xing oder LinkedIn werden. "Das kann relevant werden, wenn man etwa einen neuen Job über solche Netzwerke sucht", sagt Wedde. Schreibt man auf seinem Profil, dass man nach neuen Herausforderungen sucht, ist man schnell gekündigt. "Ein manifestierter Abwanderungswille kann bei bestimmten Tätigkeiten ein Grund für eine Trennung sein - der Mitarbeiter genießt dann nicht mehr das Vertrauen der Firma, und daraus kann sich eine Kündigung ableiten", sagt Wedde. Und fügt hinzu: "So etwas bleibt nicht geheim, irgendwer kennt irgendwen, und so dringt es letztendlich zum Chef durch", sagt Wedde. "Es ist ein hohes Risiko, in einer vernetzten Community nach einem neuen Job zu suchen", meint er. Der Arbeitsrechtler rät dazu, sich lieber unter einem Pseudonym auf Jobsuche zu machen - oder es ganz zu lassen und sich analog zu bewerben.

Unsicherheit in Social-Media-Fragen ist in Unternehmen offenbar weit verbreitet, weil Richtlinien fehlen. Zum Beispiel zahlen einige Firmen einem Mitarbeiter etwa den Xing-Account, weil derjenige ihn beruflich nutzen soll. Doch was geschieht, wenn der Kollege das Unternehmen verlässt? Wem gehören die Kontakte, und kann die Firma den Mitarbeiter zwingen, den Account zu löschen? "Dafür gibt es keine rechtliche Handhabe, wenn der Angestellte mit seinem eigenen Namen den Account führt", sagt Wedde. Kein Konzern können verlangen, dass der Mitarbeiter den Account aufgibt - schließlich könnten dort auch private Kontakte zu finden sein. Deshalb rät Wedde Unternehmen, dass offizielle Accounts auch als solche gekennzeichnet werden, etwa mit "Siemens-Mitarbeiter" Müller oder Ähnlichem. "Aber ich kenne keine Firma, in der das so geregelt wäre", fügt Wedde hinzu.