Schutzbedarf aller Daten ermitteln

Datenschutz auch ohne Personenbezug

Einen erhöhten Schutzbedarf haben nicht nur personenbezogene Daten. Unternehmen brauchen eine neue Sicht auf Vertraulichkeit.

Internationale Sicherheitsforscher zeigen sich in Gesprächen überrascht, dass Unternehmen in Deutschland so besorgt sind um personenbezogene Daten, während Industriespione ganz andere Arten von Daten von den deutschen Unternehmen stehlen wollen. Wie die aktuellen Berichte der Verfassungsschützer zu Wirtschaftsschutz und Industriespionage zeigen, besteht zweifellos ein hoher Schutzbedarf auch für Daten, die nichts mit der persönlichen Privatsphäre zu tun haben.

Nicht personenbezogene Daten haben ebenfalls einen hohen Schutzbedarf.
Nicht personenbezogene Daten haben ebenfalls einen hohen Schutzbedarf.
Foto: m00osfoto, Shutterstock.com

Es gibt aber keinen Grund, dem Schutz personenbezogener Daten nun weniger Priorität einzuräumen. Wie die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz zeigen, gibt es zahlreiche Mängel im Datenschutz und schwerwiegende Datenpannen. Was Unternehmen aber ändern sollten, ist ihre teilweise begrenzte Sicht, welche Informationen geschützt werden müssen und welche nicht.

Informationsschutz mit weiter Bedeutung

Bereits der Schutz personenbezogener Daten ist weitreichender, als viele Unternehmen glauben. Ein Blick in die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung zeigt zum Beispiel, bei welchen Arten von Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden soll. Diese Daten werden also als besonders sensibel betrachtet. Dazu gehören unter anderem Informationen über die wirtschaftliche Lage, den Aufenthaltsort, den Gesundheitszustand, die persönlichen Vorlieben, die Zuverlässigkeit oder das Verhalten von Personen. Das ist vielen Unternehmen im Wesentlichen bewusst.

Ebenfalls besonders zu schützen sind aber auch Informationen aus der weiträumigen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, insbesondere mittels Videoüberwachung, sowie umfangreiche Dateien, die Daten über Kinder, genetische Daten oder biometrische Daten enthalten.

Für ein umfassendes Datensicherheitskonzept müssen also auch Videodaten, genetische Daten, biometrische Daten und Daten von Kindern als solche erkannt, als entsprechend vertraulich klassifiziert und mit passenden Schutzmaßnahmen versehen werden. Doch auch der nächste Schritt vom reinen Datenschutz hin zum Informationsschutz darf nicht fehlen. Hier gilt es, auch auf ganz andere Daten zu achten und diese im Schutzkonzept zu berücksichtigen.