Vorstufe zur Kündigung

Das Wichtigste zur arbeitsrechtlichen Abmahnung

Wie viele Abmahnungen kann der Arbeitnehmer bekommen?

Regelmäßig genügt eine vorherige Abmahnung, um bei einem erneuten gleichartigen Fehltritt mit einer Kündigung rechnen zu müssen. Mahnt der Arbeitgeber mehrmals ab, ohne zu kündigen, kann dies im Gegenteil für ihn eher nachteilig sein: Entscheidet er sich nämlich später doch zur Kündigung, kann sein Kündigungsrecht unter Umständen verwirkt sein. Zumindest muss er aber in diesem Fall in der letzten Abmahnung nochmals nachdrücklich auf die im Wiederholungsfall drohende Kündigung hinweisen.

Abmahnung zu Unrecht erhalten – was tun?

Eine unberechtigte Abmahnung muss der Arbeitnehmer nicht einfach akzeptieren: Enthält die Abmahnung falsche Tatsachenbehauptungen oder hat der Arbeitgeber das Verhalten des Mitarbeiters rechtlich falsch eingeordnet, sollte dieser zunächst eine Gegendarstellung einreichen, die zur Personalakte genommen werden muss. Außerdem hat er in diesem Fall einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Gleiches gilt übrigens, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß oder unverhältnismäßig ist.

Ein gerichtliches Vorgehen gegen die Abmahnung ist möglich, aber nicht unbedingt notwendig: Der Arbeitnehmer kann die Richtigkeit der Abmahnung auch ohne, dass er auf Entfernung aus der Personalakte geklagt hat, in einem späteren Kündigungsschutzprozess noch bestreiten.

Quelle: www.arag.de