Youtube
BGH prüft Einbetten von Internet-Videos
Den Richtern liegt die Klage eines Unternehmens vor, das Wasserfilter herstellt. Die Firma produzierte ein Video zum Thema Wasserverschmutzung und lud den Film auf YouTube hoch. Zwei Handelsvertreter eines Konkurrenten bauten den Film dann auf ihrer eigenen Webseite ein. Der BGH hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt.
Dieser entschied im Oktober, dass das Einbetten nicht das Urheberrecht verletzt, wenn das Video auf der Ursprungs-Webseite frei zugänglich ist. Nun ist wieder der BGH am Zuge.
Beim Einbetten werden Videos, aber auch Fotos oder Textnachrichten, in eine Webseite "eingebaut". Sie können dann direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von der Webseite, auf der die Inhalte hochgeladen wurden, etwa der Videoplattform YouTube. (dpa/mje)