AOL muss für Raubkopien haften

Nach Napster hat nun auch AOL einen Prozess um das Urheberrecht von Musiktiteln verloren. Das Oberlandesgericht München verurteilte laut Financial Times Deutschland (FTD) den Onlinedienst zur Zahlung von Schadenersatz, da sich AOL-Nutzer über den Dienst Raubkopien von Songs besorgten.

Wie berichtet, hatte das Landgericht München AOL bereits vor einem Jahr wegen illegalen Musikvertriebs verurteilt. In dem Verfahren ging es um ein Musik-Soundforum, das der Internetprovider eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel unkontrolliert herauf- und herunterladen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Unter den Musiktiteln befanden sich auch so genannte MIDI-Files. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt.

AOL hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt und das Oberlandesgericht München angerufen. Dessen Richter haben jetzt erneut gegen AOL entschieden. In einem noch unveröffentlichten Urteil, das der Financial Times Deutschland vorliegt, heißt es, AOL habe für seine Dienste bei seinen Kunden geworben und so Musikpiraten auf seine Website gelockt. In diesem Fall sei eine aktive Verbreitung von Raubkopien nicht für die juristische Haftung entscheidend, begründeten die Richter laut FTD ihre Entscheidung.

Damit wird das Recht der Urheber deutlich gestärkt. AOL will sich jedoch mit diesem Richterspruch nicht abfinden und erwägt den Gang durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Diese Option werde derzeit geprüft, hieß es vonseiten AOLs. Ob AOL damit Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

Schließlich hatte ein US-Gericht erst vor kurzem die populäre MP3-Tauschbörse Napster gerade wegen der Verletzung von Urheberrechten verurteilt. Napster muss jetzt durch einen Filter dafür sorgen, dass seine Nutzer durch ein Copyright geschützte Songs nicht mehr herunterladen können. (jma)