Landgericht Berlin bestätigt Haftstrafe

Anwalt Gravenreuth: 14 Monate Haft

Ein weiteres Kapitel im Gravenreuth-Prozess geht zu Ende: Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch den als Abmahnanwalt bekannt gewordenen Günther Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt. Die Revision steht ihm noch offen.

Das Landgericht Berlin hat die Haftstrafe gegen den Anwalt Gravenreuth bestätigt, meldet die Zeitung taz. Ihm steht jetzt noch das Rechtsmittel der Revision offen. Der Anwalt hatte die Zeitung 2006 abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-Mail für den Newsletter der taz erhalten hatte. Seinerzeit erwirkte der Anwalt vor dem Landgericht Berlin erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die taz und die Zeitung zahlte laut eigenen Angaben damals den vom Gericht festgelegten Betrag von 663,71 Euro. Mitte Juli 2006 pfändete der Anwalt allerdings die Domain taz.de, mit der Begründung, dass er kein Geld erhalten hatte. Danach versuchte der Anwalt, sogar die Domain zu versteigern.

Die taz holte daraufhin zum Gegenschlag aus. "Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte“, so die Stellungnahme der taz. (mja)