Schutz gegen Entwickler-Ausfall

Anbieter pleite, Quellcode weg

Szenarien für den Escrow-Einsatz

Einer Entscheidung zum Software-Escrow liegen viele Kriterien zugrunde. In der Regel lohnt sich das Verfahren für den Anwender, wenn die Investitionssumme über 50.000 Euro liegt oder mehr als 50 Mitarbeiter mit dem Programm arbeiten. Zudem greift Escrow immer bei kritischen Prozessen, deren Ausfall oder unzureichende Verfügbarkeit die Produktivität des Unternehmens belasten und wirtschaftlichen Schaden verursachen. Darüber hinaus müssen Anwenderunternehmen die Kosten und Ressourcen für einen eventuellen Ersatz der fraglichen Software bestimmen: Dies umfasst den erneuten Auswahlprozess einschließlich der Lizenzgebühren, die notwendige Hardware sowie anfallende Kosten für Integration, Anpassungen und Schulungen.

Neben der möglichen Insolvenz des Lieferanten oder seines Entwicklungspartners könnten auch Nachlässigkeiten bei der vertraglich zugesicherten Wartung für Probleme sorgen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Entwickler nicht ausreichende Ressourcen für die Wartung abstellen kann oder will. Zudem könnte ein Entwickler das Produkt beziehungsweise gleich den gesamten Geschäftsbetrieb einstellen, etwa um eine Insolvenz zu vermeiden. Eine zusätzliche Hinterlegung im Namen des Kunden kann auch dann sinnvoll sein, wenn die Software von einem Generalunternehmer bezogen und betrieben wird - selbst wenn dieser sich selbst um eine Hinterlegung gekümmert hat.

Schließlich dient Escrow auch noch als eine "vertrauensbildende Maßnahme": Gerade kleinere Entwicklungsunternehmen und Dienstleister müssen bei kritischen Programmen ihre wirtschaftliche Stabilität nachweisen. Mit dem Bekenntnis zu Software-Escrow ist dem nervösen Kunden schon einmal die Sorge genommen, dass er eines Tages auf einer Software sitzen bleibt, die nicht adäquat gewartet und daher auch nicht mehr genutzt werden kann. (jha)