Finnisches Gericht: CSS kein wirksamer Kopierschutz

Ein finnisches Gericht hat ein Urteil gefällt, das unter Umständen auch für andere europäische Länder von Bedeutung sein könnte: Ein Kopierschutz, der nicht wirksam ist, weil er umgangen werden kann, ist nicht schützenswert.

Ein finnisches Bezirksgericht in Helsinki hat ein Urteil gefällt, das auch hier zu Lande für Furore sorgen könnte. Demnach ist das Kopierschutzverfahren Content Scrambling System (CSS), das bei vielen Film-DVDs zum Einsatz kommt, kein effektiver Schutz gegen das Kopieren der Scheiben. Das Verfahren, das bereits 1999 erstmalig geknackt wurde, sei kein schützenswertes Verfahren im Sinne des finnischen Urheberrechts.

Das Gericht bezieht sich dabei auf eine Formulierung innerhalb des finnischen Urheberrechtsgesetzes, das in ähnlicher Weise in den deutschen Gesetzestext Eingang gefunden hat. Beide gehen auf die EU-Copyright-Directive (EUCD) zurück. Dessen Artikel 6 sieht vor, dass wirksame Verfahren, die zum Schutze geistigen Eigentums dienen, schützenswert sind. Nach Meinung des Gerichts ist es aber nicht illegal, diesen speziellen Kopierschutz zu umgehen, bzw. über Möglichkeiten zur Umgehung zu berichten, da dieser bereits 1999 erstmalig umgangen wurde und folglich nicht mehr als wirksam angesehen werden könne.

Der Prozess kam durch zwei Netzaktivisten ins Rollen, die eine Seite ins Internet gestellt hatten, auf der beschrieben wurde, wie der CSS-Kopierschutz umgangen werden kann, und sich danach selbst bei der Polizei angezeigt hatten, um gegen die geltenden Urheberrechtsgesetze zu demonstrieren. Sie waren nach eigenen Angaben nicht davon ausgegangen, dass es zu einem Prozess kommen würde.

Der Anwalt der Beklagten sieht das Urteil nicht nur für CSS als richtungsweisend an. Das Umgehen diverser anderer Kopierschutzverfahren (bis hin zu den aktuellen HD-DVD- und BluRay-DVD-Verfahren) sei bereits heute möglich, weswegen die dazugehörigen Verfahren nicht mehr als wirkungsvoll und schützenswert angesehen werden könnten. (PC-Welt/mja)