Cash Management
Bitcoins allenfalls Marketing-Gag
Kürzlich fragte mich der Finanzleiter eines mittelständischen Unternehmens, das viel im Online-Handel aktiv ist, ob man nun auch die "virtuelle Währung" Bitcoins als Bezahlverfahren anbieten müsse. Meine deutliche Empfehlung: Das Verfahren eignet sich derzeit allenfalls als Marketing-Gag, in keinem Fall für die Bezahlung von Produkten mit geringen Margen und hohen Bezahlsummen. Dafür ist das Risiko derzeit viel zu hoch. Aber der Reihe nach. Zahlungsmittel dienen im Geschäftsverkehr einem Schuldner dazu, seine aus einem Vertrag resultierende Verbindlichkeit rechtswirksam zu begleichen.
In Deutschland ist dazu prinzipiell Bargeld geeignet. Vertragspartner einigen sich aber heute meist auf bargeldlose Verfahren, bei denen der Schuldner eine Forderung gegen seine Bank umbuchen lässt auf das Konto seines Gläubigers. In den letzten Jahren wurden die Bezahlverfahren durch vielfältige Varianten angereichert, bei denen sich Dienstleister wie Kreditkartengesellschaften, Payment-Plattformen wie PayPal und viele weitere Dienstleister in den Zahlungsverkehr zwischen die Bank des Gläubiger und der Bank des Schuldners gedrängt haben, um die Bezahlvorgänge zu vereinfachen und die Risiken aus Geschäftstransaktionen zu minimieren. Das Risikomanagement von Bezahlvorgängen spielt insbesondere im Online-Handel eine besondere Rolle.
Der Verkäufer (Gläubiger) will sicherstellen, dass er tatsächlich sein Geld erhält, der Käufer (Schuldner) möchte nicht gern im Voraus bezahlen, ohne die Ware gesehen zu haben. Alle Zahlverfahren haben letztlich Vor- und Nachteile für Verkäufer und Käufer. Das gilt insbesondere für die Online-Bezahlverfahren - siehe Internet World Business. Für die Händler sind außerdem die Transaktionskosten wichtig für die Kalkulation, dazu gehören auch die Risikokosten.
- Virtuelles Geld als Zahlungsmittel
Krypto-Währungen breiten sich aus, vor allem Bitcoins sind zum gesuchten Spekulationsobjekt geworden. Aber das Internet-Geld kann mehr, hat das Potenzial, den mobilen Zahlungsverkehr zu revolutionieren. Für die Finanzbranche gilt es, nicht nur die Gefahren zu sehen, sondern auch die Chancen. - Kryptowährung Bitcoin
Bitcoin ist in Sachen virtuelles Geld Vorreiter und die bekannteste Währung. Das Bitcoin-Netzwerk wurde am 3. Januar 2009 ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Open-Source-Softwareprojekt auf Peer-to-Peer-Basis. Der Nutzer kann über sogenannte Bitcoin-Adressen Geld anonym von einer Wallet-Datei über das Netzwerk an andere Adressen überweisen. Im Gegensatz zu realen Währungen gibt es keine zentrale Institution, die Geld herausgibt. Stattdessen werden Bitcoins durch Rechenleistung in einem Mining-Verfahren generiert. Bitcoin hat sich als digitales Zahlungsmittel weltweit etabliert. - Kryptowährung PPCoin
PPCoins wurde nicht nur als alternative Krypto-Währung zu Bitcoin & Co. entwickelt, sondern versteht sich auch als ökonomischer Gegenentwurf. Ziel der PPCoin-Erfinger ist es vor allem, den gigantischen Energieverbrauch zu vermeiden, den das Mining im Bitcoin-Netzwerk hervorruft. Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten täglich auf rund 150 000 Dollar. Im PPCoin-Mining ist nicht die Leistungsstärke der CPU oder GPU für die „Gelderzeugung“ entscheidend, sondern eine Art Lotterieverfahren und der Kontostand des Nutzers. - Mining
Das virtuelle Geld wird durch hoch komplexe Rechenoperationen generiert, die theoretisch jeder ausführen kann, wenn er über die dafür notwendige Hardware verfügt. Bei diesem sogenannten Mining konkurrieren unzählige Teilnehmer eines riesigen Peer-to-Peer-Netzes darum, den nächsten Block von Bitcoins herstellen zu dürfen. Der große Konkurrenzkampf zwischen den Teilnehmern an diesem Wettbewerb soll verhindern, dass sich das Kryptogeld auf wenige Hände konzentriert. Das Mining-Verfahren wird aber wegen des hohen Energieverbrauchs stark kritisiert. - Keine Bank
Mit digitalem Geld lassen sich weltweit Überweisungen und Zahlungen zu minimalsten Gebühren abwickeln, ohne dass daran eine zentrale Clearing-Stelle wie etwa eine Bank beteiligt sein muss. Das Fehlen des Mittlers verringert die Kosten massiv. Aktuell kostet eine Überweisung zum Beispiel 0,0005 Bitcoins. - Geringere Kosten
Beglaubigte Bitcoin-Zahlungen sind nicht mehr rückholbar. Das verringert die Kosten, weil Dokumentation und Nachverfolgbarkeit von Zahlungen einen erheblichen finanziellen Aufwand verursachen, den die Banken an die Kunden weitergeben. - Mehr Sicherheit
Online-Händler müssen nicht mehr – wie bisher – zur Sicherheit Kundendaten sammeln, bevor sie ein Geschäft mit ihnen abschließen. Für mehr Sicherheit sorgt auch die Tatsache, dass die Privatsphäre derjenigen besser geschützt ist, die Transaktionen in Kryptowährungen ausführen, als bei Geschäften über konventionelle Geldinstitute. Der Grund: Transaktionsbewegungen können nicht zugeordnet werden.
Auch Bitcoin lebt vom Vertrauen
Kommen wir nun zu Bitcoins, den virtuellen Verrechnungseinheiten, die über Computernetzwerke geschöpft, verwaltet und gesichert werden. Bitcoins, so lesen wir etwa bei Wikipedia, “können elektronisch beliebig zwischen den Teilnehmern überwiesen werden. Ihr Besitz wird durch den Besitz kryptographischer Schlüssel nachgewiesen. Jede Transaktion von Geldeinheiten wird mit einer digitalen Signatur versehen und in einer öffentlichen, vom gesamten Netzwerk betriebenen Datenbank aufgezeichnet. Die Geldeinheiten können an Online-Börsen gegen andere Währungen getauscht werden.” Das Konzept basiert auf dem Working Paper mit dem Titel Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, das Satoshi Nakamoto am 1. November 2008 über eine Mailingliste veröffentlichte - siehe Mail Archive.
Einige halten Bitcoin bekanntlich für das neue Gold, andere halten es für einen großen Witz. Aber längst setzt sich die seriöse Presse ernsthaft mit der Kunstwährung auseinander, wobei das allein kein Qualitätsnachweis ist. When will the people who called Bitcoin a bubble admit they were wrong? fragte Timothy B. Lee auf der Website der Washington Post.
Und sogar die FAZ hält Bitcoins – für mich überraschend – für eine mögliche Alternative - wobei die Fragen offen bleibt: Alternative für was? Laut Christoph Sorge von der Universität Paderborn ist Bitcoin kein elektronisches Geld (sogenanntes E-Geld) im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Dies würde nach § 1a eine Forderung gegenüber einem Emittenten erfordern - siehe auch Präsentation für die Bundesbank. Dies ist bei Bitcoins nicht der Fall. Bitcoin lebt wie jedes andere Zahlungsmittel vom Vertrauen, dass dies auch nach Erhalt für die Begleichung von Schulden eingesetzt werden kann.
In der Wirtschaftspraxis spricht juristisch derzeit überhaupt nichts dagegen, dass Forderungen statt in Euro, Dollar oder Yen durch eine Bitcoin-Transaktion beglichen werden, wenn sich beide Seiten darauf verständigen. Insbesondere für internationale Zahlungen kann das vorteilhaft sein, zumal die reinen Transaktionsgebühren für Zahlungen mittels Bitcoins verschwindend gering sind.