Anwalt Gravenreuth wegen versuchtem Betrug verurteilt

Der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist vom Berliner Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe wegen versuchten Betrugs verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den (...) Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt“, meldet die taz.

Der Anwalt hatte die Zeitung im vergangenen Jahr abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-Mail für den Newsletter der taz erhalten hatte. Seinerzeit erwirkte der Anwalt vor dem Landgericht Berlin erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen die taz und die Zeitung zahlte laut eigenen Angaben damals den vom Gericht festgelegten Betrag von 663,71 Euro. Mitte Juli 2006 pfändete der Anwalt allerdings die Domain taz.de, mit der Begründung, dass er kein Geld erhalten hatte. Danach versuchte der Anwalt sogar die Domain zu versteigern.

Die taz holte daraufhin zum Gegenschlag aus. "Die taz ließ durch ihren Anwalt Jony Eisenberg Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstatten: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei. Eine Durchsuchung der Kanzlei im Januar 2007 förderte ein Telefax-Schreiben der taz an Gravenreuth zu Tage, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte“, so die Stellungnahme der taz.

Vor dem Amtsgericht Berlin argumentierte der Anwalt, dass er wegen dem "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand. Die eingegangene Zahlung der taz sei nicht genau beschrieben gewesen, weswegen er sie einem anderen Zweck zugeordnet habe, so Gravenreuth. Das Gericht glaubte ihm allerdings nicht und kam auch zum Schluss, dass auch eine Geldstrafe nicht mehr ausreiche, weil der Anwalt bereits im Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen verurteilt worden war. Daher entschied sich das Gericht dazu, den Anwalt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verurteilen - ohne Bewährung.

"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist, haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“, begründete die Richterin laut Angaben der taz ihre Entscheidung, gegen die noch Berufung eingelegt werden kann. In Anwaltskreisen, etwa bei Kanzlei Hoenig ist man sich nicht so sicher, ob das Urteil rechtskräftig wird. (PC-Welt/mja)