Ihr Recht beim Online-Kauf

Widerrufsrecht

Wichtigste Information, die der Unternehmer geben muss, ist das im Fernabsatzgesetz neu vorgesehene Widerrufsrecht. Danach hat der Besteller das Recht, den Kaufvertrag ohne Begründung binnen zwei Wochen ab Lieferung der bestellten Ware zu widerrufen. Bei Dienstleistungen startet die Frist mit der Bestellung. Faktisch bedeutet dies, dass der Vertrag diese zwei Wochen in der Schwebe ist und der Händler ohne weiteres mit einer Rücksendung der Ware beziehungsweise Stornierung der bestellten Leistung rechnen muss. Von diesem Widerrufsrecht des Verbrauchers kann auch durch Vereinbarungen, oder anders lautende allgemeine Geschäftsbedingungen nicht abgewichen werden.

Wichtig dabei: Diese Frist von zwei Wochen gilt nur, wenn der Händler über oben genannte Punkte aufgeklärt und ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Hat er dies nicht getan, so verlängert sich die Frist auf vier Monate.

Weist also der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht auf das bestehende Widerrufsrecht hin, so kann der Käufer den nach dem 01.07.2000 geschlossenen Kaufvertrag noch vier Monate nach Lieferung der Ware rückgängig machen.

Im Zweifel muss der Unternehmer beweisen, dass er ordnungsgemäß seiner Informationspflicht nachgekommen ist und über das Widerrufsrecht informiert hat. Idealerweise sollte er sich dies in seinem Bestellformular deshalb ausdrücklich bestätigen lassen.