Ihr Recht beim Online-Kauf

Ausübung des Widerrufsrechts

Um das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen, ist der Widerruf fristgemäß abzuschicken und die gelieferte Ware zurückzusenden. Einen Grund muss der Kunde dabei nicht angeben. Dabei hat der Händler auch die Kosten der Rücksendung zu tragen. Lediglich bis zu einem Bestellwert von 40 Euro darf der Händler die Rücksendungskosten dem Kunden auferlegen. Dies muss allerdings vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden, beispielsweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andernfalls trägt der Händler auch bei geringen Bestellwerten die Kosten allein.

Der Kunde sollte darauf achten, die rechtzeitige Absendung des Widerrufs beweisen zu können. Im Zweifel sollte deshalb der Widerruf per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Leider gibt es, wie nicht anders zu erwarten, natürlich auch hier wieder Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht gilt:

  • Bei Waren, die speziell für den Kunden angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten worden sind.

  • Bei Waren, die für eine Rücksendung nicht geeignet sind, oder leicht verderblich sind (etwa Blumensträuße).

  • Bei Video-, Ton- oder Datenträgern, wenn diese entsiegelt sind. Wenn also die Verpackung geöffnet wurde.

  • Bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften (wobei hier allerdings häufig ein Widerrufsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz besteht).

  • Bei Verträgen, die in der Form von Versteigerungen abgeschlossen werden.

Beim letzten Punkt ist jedoch höchst umstritten, inwieweit Internet-Auktionen wirklich hierunter fallen. Häufig handelt es sich nämlich nicht um echte Auktionen, sondern lediglich um Verkauf gegen Höchstgebot, wobei sich der Verkäufer vorbehält, ob er wirklich verkauft. Hier kommt es auf die Geschäftsbedingungen des Auktionshauses an. Liegt keine echte Versteigerung vor, dann besteht natürlich weiterhin das Widerrufsrecht.