Elektroschrottgesetz: Was auf Käufer und Handel zukommt

Lichtblick für PC-Schrauber

Die großen Distributoren haben sich schon länger mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Wer seine Waren nur hier einkauft, ist im Prinzip auf der sicheren Seite. Christian Burlein, Senior Manager bei Ingram Micro, beruhigt seine Kunden. Allerdings gibt er zu bedenken: Wer aus Einzelteilen einen Rechner zusammenschraubt, wird selbst zum Hersteller - und die Grenzen sind fließend. „Ganz genau kann keiner sagen, wann jemand zum Hersteller wird“ so Burlein. „Im Prinzip reicht es schon aus, wenn jemand eine neue, bessere Grafikkarte in den Rechner einsetzt.“ (zumindest nach dem EMV-Richtlinien).

Wer Rechner aus Einzelteilen aus anderen Quellen zusammenbaut, kann eine böse Überraschung erleben. Und das betrifft das PC-Gehäuse. Hersteller dieser Blechkisten brauchen sich nämlich nicht zu registrieren, da diese nur aus Blech bestehen und dementsprechend kein eigenständiges Gerät darstellen, es sei denn die Gehäuse enthalten bereits ein Netzteil. Dann handelt es sich um ein eigenständiges Gerät, das registrierungspflichtig ist. Ein Händler, der nun aus rund 20 Komponenten einen PC zusammenschraubt, von denen 18 eine Registriernummer besitzen, muss sich nur für diese beiden eine Nummer besorgen. Er braucht auch nur für diese beiden Teile die Receyclingkosten tragen.