Elektroschrottgesetz: Was auf Käufer und Handel zukommt

Das Procedere ist für alle gleich

„Plötzich ist schon wieder Weihnachten“, gibt sich Hartmut Theusner, Vorstand der EAR (Stiftung Altgeräte Register), lakonisch. „Während die Ehefrau vielleicht ein fehlendes Geschenk noch verzeiht, kassiert der Staat Bußgelder“, so Theusner weiter. Von bis zu 50.000 Euro ist hier die Rede.

Seit einem guten Jahr ist der Stichtag 24.11.2005 bekannt. Und seit Juli kann man sich registrieren lassen. Theusner ist es ein Rätsel, warum manche Hersteller die Anmeldung so lange herauszögern. „Im Juli und August sind alle in Urlaub gefahren, und jetzt ist hier die Hölle los“, berichtet er. Rund 2.000 Telefonanfragen, hauptsächlich von kleineren Unternehmen, gehen täglich bei der Stiftung ein.

Während große Unternehmen ihre Rechtsabteilung mit der Registrierung beauftragt und mittelständische sich an einen Dienstleister gewandt haben, fühlen sich gerade kleinere Firmen im Stich gelassen. Denn das Procedere ist für alle Unternehmen gleich, egal ob man Elektrowaren tonnen- oder grammweise in den Verkehr bringt. Die Kritik richtet sich genau an diese Gleichbehandlung aller betroffenen Firmen. Allein die Gebühren, die für ein großes Unternehmen nur einen Bruchteil des Umsatzes ausmachen, können bei Kleinstanbietern schon ein Vielfaches der jährlich anfallenden Receyclingkosten betragen. Aus diesem Grund haben sich viele dieser Mini-Anbieter auch gescheut, einen professionellen Berater einzuschalten. Die EAR ist für eine individuelle Beratung weder zuständig noch personell hinreichend ausgestattet. Antwort auf spezielle Fragen gibt es nur im Zusammenhang mit den eingereichten Unterlagen.