Chancen jenseits der Deadline
SEPA - heute Fluch und morgen Segen
Geschäftskunden bei der Suche nach Umstellungsoptionen unterstützen
Streng genommen dürfen Banken und Finanzdienstleister in Deutschland nach dem 1. Februar 2014 keine Aufträge für den automatisierten Zahlungsverkehr in alten Datenformaten mehr annehmen. Rechtlich einwandfrei ist der Transfer von Zahlungsverkehrsdaten nur noch, wenn der Auftraggeber die neuen SEPA-Datenformate nutzt, Banken dürfen die Konvertierung nur übergangsweise bis 2016 übernehmen - und nur für Verbraucher.
Unternehmen müssen Zahlungsverkehrsdaten deshalb konvertieren, bevor sie sie an ihre Bank übermitteln. In diesem Servicebereich treten Drittanbieter auf. Lösungen von der reinen Formatkonvertierung bis hin zur kompletten Abdeckung des Zahlungsverkehrs inklusive Mandatsmanagement sind möglich durch Dienstleister, die zum Beispiel "Software as a Service" (SaaS) anbieten. Hier gilt es, Servicestrategie, Serviceumfang und den Partner richtig auszuwählen. Zu berücksichtigen ist dabei, ob Datenkonvertierungen strategisch langfristig oder nur übergangsweise an Drittanbieter vergeben werden sollen.