Trotz Erkältung und Kopfweh am Arbeitsplatz

Krank melden oder ins Büro schleppen?

Krankfeiern, ohne Attest?

Besser nicht! Die Attestpflicht sollte unbedingt wahrgenommen werden! Denn Arbeitnehmer, die dies versäumen, müssen mit einer vorübergehenden Einstellung der Entgeltfortzahlung (§ 7 EntFG)rechnen. Das heißt auf gut Deutsch: Keine Arbeit - kein Gehalt! Außerdem droht eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die Kündigung.

Wieder fit - sogar schneller als gedacht!

Manchmal tritt die Genesung schneller ein als angenommen. Dann kann und will man eigentlich schon wieder arbeiten, doch das Attest läuft noch drei Tage? Oft ist es empfehlenswert, sich an diesen Tagen vollständig auszukurieren. Will der Arbeitnehmer jedoch unbedingt wieder arbeiten, steht dem im Normalfall nichts im Wege. Entgegen landläufiger Meinungen bedeutet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot. Auch der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung besteht grundsätzlich weiter. Ausnahmen sind jedoch denkbar - etwa wenn der Arbeitnehmer in Wahrheit doch noch beeinträchtigt ist und dadurch einen Unfall erleidet, oder wenn es sich um eine besonders gefährliche Tätigkeit handelt. Zu empfehlen ist im Zweifelsfall eine Gesundschreibung durch den Arzt. Wichtig ist laut ARAG Experten auch eine Absprache mit dem Arbeitgeber. Diesem sollte die vorzeitige Arbeitsaufnahme angekündigt werden, damit ein möglicher Unfall auf dem ersten Weg zur Arbeit auch als Wegeunfall versichert ist.

Quelle: www.arag.de