Teure Abmahnungen vermeiden

Diese rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook

Links setzen - nicht der Weisheit letzter Schluss

Nun könnte man meinen, dass das Setzen von Links ja kein Problem und der goldene Weg sei, um im Social Web Inhalte zu teilen, ohne Ärger zu riskieren. Ein guter Ansatz, der aber nur mit Einschränkungen richtig ist.

Anders als das Posten von Inhalten auf der eigenen Seite ist das Setzen von Links rechtlich zunächst kein Problem. Denn nur wer die Entscheidung darüber hat, ob ein Inhalt auf einer Internetseite steht oder nicht, macht einen Inhalt "öffentlich zugänglich" und nur dafür ist eine Lizenz nötig. Das ist bei der reinen Verlinkung nicht der Fall. Denn dort wird nur auf Inhalte der verlinkte Seite verwiesen, über die der Seitenbetreiber die Kontrolle hat. Damit ist man in urheberrechtlicher Hinsicht zunächst "aus dem Schneider".

Der Teufel im Detail: Miniaturbilder

Problematisch bei Links auf Facebook sind aber Vorschaubilder beziehungsweise Miniaturbilder. In den letzten Wochen konnte man in der Presse verfolgen, dass Miniaturbilder auf Facebook für erste kostenpflichtige Abmahnungen sorgten. Und das - juristisch betrachtet - zu recht.

Erstellt Facebook bei der Verlinkung auf der eigenen Seite ein Miniaturbild, wird dieses Bild auf der Profilseite eingebettet und so öffentlich zugänglich gemacht - die nötige Lizenz dafür hat man in der Regel aber natürlich nicht, wenn man nicht selbst Betreiber der verlinkten Seite ist und alle Rechte an den abgebildeten Inhalten hat.

Ein Miniaturbild bei der Verlinkung auf der Facebook-Seite zu lassen verletzt damit genauso das Urheberrecht wie ein Post eines Fotos, an dem man selbst nicht die Rechte hat. Und wenn man es genau nimmt, gilt das auch für die angezeigten Vorschautexte.