Teure Abmahnungen vermeiden

Diese rechtlichen Fallstricke lauern auf Facebook

Wer teilt, riskiert Ärger

Warum darf man aber fremde Inhalte nicht einfach teilen? Weil man mit dem Teilen des Inhalts den Inhalt (Bild, Text etc.) selbst öffentlich zugänglich macht - und dafür benötigt man eine Lizenz.

"Öffentlich Zugänglichmachen" ist der formelle juristische Begriff für z.B. "ins Internet stellen". Um einen geschützten Inhalt ins Internet stellen zu dürfen braucht man die Erlaubnis des Rechteinhabers bzw. Urhebers, also z.B. des Autors oder Fotografen (Lizenzvertrag). Hat man die nicht, eben weil man den Inhalt von einer anderen Facebook-Seite hat, verletzt man mit dem Post das Urheberrecht und riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung. So eine Abmahnung kann wegen der hohen Anwaltskosten auch im privaten Bereich schnell teuer werden.

Und dass die Inhaber andere Facebook-Seiten die Rechte an ihren Inhalten so geklärt haben, dass quasi jedermann diesen Inhalt unbeschränkt öffentlich zugänglich machen darf, ist nahezu ausgeschlossen.

Selbst "gekaufte" Bilder: kein Problem?

Bilder oder Texte bei Content-Portalen zu erwerben (lizenzieren) kann dagegen eine Lösung sein, weil man dann eine Lizenz zur Nutzung erwirbt. Aber auch wenn man so für einen relativ geringen Betrag eine Lizenz erwirbt, kann man deswegen noch lange nicht damit machen, was man will: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Content-Lieferanten geben Regeln für die Nutzung vor. Auch wenn die meisten AGB so schwammig sind, dass niemand genau weiß, was man mit den lizenzierten Bildern machen darf und was nicht, ist oft recht deutlich: Die Weitergabe der Inhalte an Dritte ist nicht erlaubt.

Genau das verursacht rechtliche Probleme, wenn man z. B. Bilder von Bildagenturen auf Facebook postet: Die AGB der Agenturen untersagen meistens die Weitergabe der Rechte an andere Personen oder Unternehmen. Allerdings überträgt man laut Facebook-AGB die Rechte an allen Inhalten (sog. "IP-Inhalte") auf Facebook , wenn man Inhalte auf Facebook postet. Und wenn man genau hinsieht, darf Facebook diese Rechte sogar wieder an andere weiter lizenzieren ("nicht exklusive, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz").

Damit verletzt man automatisch mit jedem Post eines regulär lizenzierten Inhalts die AGB der Content-Lieferanten und riskiert so Ärger mit Urhebern und Content-Portalen.