Forrester Q&A

5 häufige Fragen zu Big Data

4. In welcher Beziehung zueinander stehen Big-Data- und Cloud-Technologien?

Das Zusammenwachsen von Big-Data- und Cloud-Lösungen hat bereits 2011 begonnen, und dieser Trend hält bis heute an. Allerdings sollten IT-Verantwortliche beachten, dass mit einem "Cloud-Etikett" auf Big-Data-Lösungen ganz unterschiedliche Dinge gemeint sein können.

Gerade beim Online-Handel versprechen sich viele Unternehmen viel von Big Data.
Gerade beim Online-Handel versprechen sich viele Unternehmen viel von Big Data.
Foto: vario images, Otto GmbH & Co. KG

Zum Beispiel erstens das Migrieren einer lokalen Hadoop-Plattform in eine Private Cloud. Zweitens das Nutzen einer Public-Cloud-Infrastruktur, um auf ihr Big-Data-Anwendungen laufen zu lassen. Drittens schließlich kann eine Kombination aus Big-Data- und Cloud-Technologie auch darin bestehen, dass Unternehmen Big-Data-as-a-Service nutzen. Microsoft zum Beispiel bietet eine solche Lösung an.

5. Welche Sicherheits- und Compliance-Aspekte sind wichtig?

Viele Unternehmen stellen sich diese Frage. Nach Ansicht von Forrester sollten sich die Verantwortlichen intensiv damit beschäftigen, weil hier eine Menge Fallstricke lauern.

Erster wichtiger Bereich ist die Frage der Zugangsberechtigung zu großen Datensammlungen und den dazugehörigen Auswertungen.

Zweitens spielt natürlich das Thema Datenschutz eine Rolle, wobei sich Forrester dazu nur sehr allgemein äußert. Wenn die regulatorischen und die Datenschutzanforderungen hoch seien, so die Analysten, sollten die IT-Verantwortlichen viel Zeit dafür einplanen, entsprechende Strukturen aufzubauen.

In Deutschland spielt dieser Bereich traditionell eine deutlich größere Rolle, und Datenschutzfragen sind bei Big Data besonders vertrackt.

Marc Hilber: "Daten dürfen nicht grundlos gesammelt werden."
Marc Hilber: "Daten dürfen nicht grundlos gesammelt werden."
Foto: Oppenhoff & Partner

Nach Ansicht von Marc Hilber, Datenschutzexperte und Anwalt der Kanzlei Oppenhoff & Partner aus Köln, stellt sich zunächst die Frage, ob es sich bei den Informationen, die man auswerten möchte, um personenbezogene Daten handelt.

Das ist öfter der Fall, als IT-Verantwortliche gemeinhin annehmen, weil die Zusammenführung mehrerer, für sich genommen anonymisierter Datenbasen meist Rückschlüsse auf dahinterstehende Personen zulassen. "Natürlich kann es ein berechtigtes Interesse von Unternehmen geben, Profile zu erstellen", so Hilber. "Dies darf in Deutschland aber nicht grundlos und in hemmungslosem Umfang geschehen."