Elektronisch unterschreiben

Die rechtliche Lage

Die rechtliche Grundlage der digitalen Signatur in Deutschland bildet das Gesetz zur digitalen Signatur (SigG) vom 1. August 1997. Der deutsche Gesetzgeber hat damit den Rahmen für eine sichere und rechtsverbindliche elektronische Kommunikation geschaffen. Allerdings ist die digitale Signatur noch nicht bei Rechtsvorgängen einsetzbar, die der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift bedürfen. Da mit Hilfe der digitalen Signatur der Absender einer Nachricht überprüft und Nachrichten vertraulich und unverändert versendet werden können, kommt ihr jedoch bereits im innerbetrieblichen und -behördlichen Verkehr hohe Bedeutung zu.

Auf EU-Ebene haben sich die 15 EU-Staaten einstimmig auf Grundregeln für digitale Signaturen geeinigt. Die EU-Richtlinie sieht neben einer "fortgeschrittenen" Signatur mit hohen Sicherheitsanforderungen auch eine einfachere Variante vor, die weniger stark reglementiert ist. Die fortgeschrittene Signatur entspricht in weiten Teilen den Anforderungen des Signaturgesetzes. Sie soll in rechtlicher Hinsicht künftig der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt werden und vor Gericht unbedingt als Beweis gelten. Damit sind in Zukunft rechtsverbindliche Unterschriften auch im elektronischen Verkehr möglich. Die einfachere - und daher auch preiswertere - Variante unterliegt hingegen weiterhin der freien Beweiswürdigung der Richter; allerdings dürfen diese sie nicht allein auf Grund der elektronischen Form ablehnen. Auch das amerikanische Repräsentantenhaus und der Senat hat kürzlich ein Gesetz zur digitalen Signatur verabschiedet, - tecChannel berichtete.