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Im Detail: Webdienste und mobile Services können das Cloud-basierte Verfahren zur Gesichtserkennung von BioID integrieren. Die datenschutzrechtlich relevante Speicherung der biometrischen Templates kann auch auf dem jeweiligen Endgerät, einer SIM-Karte oder Smartcard erfolgen, muss also nicht im Internet stattfinden.
Foto: BioID AG
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