Amerikanische Anbieter müssen Zugriff gewähren: Cloud Computing - US-Behörden lesen Daten mit

Rechtsanwalt Arnd Böken von der Berliner Kanzlei Graf von Westphalen: "Der deutsche Cloud-Kunde ist rechtlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn er eine Auftragsdatenverarbeitung in einer EU-Cloud vereinbart."

Rechtsanwalt Arnd Böken von der Berliner Kanzlei Graf von Westphalen: "Der deutsche Cloud-Kunde ist rechtlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn er eine Auftragsdatenverarbeitung in einer EU-Cloud vereinbart."

Foto: Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen

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