Amerikanische Anbieter müssen Zugriff gewähren: Cloud Computing - US-Behörden lesen Daten mit

Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, rät Unternehmen, sich bei der Nutzung von Cloud-Diensten für personenbezogene Daten ausschließlich auf rein europäische Service-Provider zu beschränken.

Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, rät Unternehmen, sich bei der Nutzung von Cloud-Diensten für personenbezogene Daten ausschließlich auf rein europäische Service-Provider zu beschränken.

Foto: Unabhängiges Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Zurück zum Artikel: Amerikanische Anbieter müssen Zugriff gewähren: Cloud Computing - US-Behörden lesen Daten mit