Das Erstellen von Zugriffsregeln für Firmendaten auf den Servern fordert schon Punkt 3 der Anlage zum § 9 BDSG. Es ist aber auch nicht einzusehen, wieso jeder Mitarbeiter Zugriff auf alle Daten haben soll. Unternehmen sollten deshalb klare Sicherheitskonzepte mit Gruppenregeln definieren, welche die Administration vereinfachen.