Wetterbedingte Verzögerungen

Zu spät zur Arbeit – wer trägt die Folgen?

Nacharbeit

Die Pflicht, ersatzweise die verpassten Arbeitsstunden nachzuholen, hängt entscheidend von den arbeitsvertraglichen Gegebenheiten und ihrer Zumutbarkeit ab. So ist eine Nachleistung der liegen gebliebenen Arbeit in Betrieben mit Gleitzeit sicherlich meistens möglich. Einer halbtags beschäftigte Mutter, die nach der Arbeit ihren Sprössling vom Kindergarten abholen muss, ist eine Nacharbeit nach der regulären Arbeitszeit aber sicher nicht zuzumuten.

Sanktionen

Da kein Verschulden der Arbeitnehmer vorliegt, wenn diese aufgrund des witterungsbedingten Straßenchaos´ zu spät zur Arbeit kommen, besteht auch keine Grundlage für Sanktionen, wie einen Verweis oder gar eine Abmahnung. ARAG Experten räumen aber ein, dass es Arbeitnehmern durchaus zuzumuten ist, bei anhaltend schlechter Witterung das Haus früher als gewohnt zu verlassen. Wer es unter solchen Bedingungen also erkennbar darauf ankommen lässt, zu spät zur Arbeit zu erscheinen, ohne sich auf eine längere Anfahrtszeit einzustellen, riskiert zu Recht einen Anpfiff vom Chef.

Quelle: www.arag.de