Haftung

Wofür tragen IT-Freelancer die Verantwortung?

Was nicht ausgeschlossen werden kann

Auch im individuell ausgehandelten Vertrag kann die Haftung für Vorsatz nicht ausgeschlossen werden. Das leuchtet natürlich ein und ist normalerweise auch nicht gewollte. Dies hat aber für die Formulierung der vertraglichen Haftungsbeschränkung die Konsequenz, dass die Verantwortung für vorsätzliches Handeln jeweils aufgenommen werden sollte. Ohne diesen Zusatz ist die Begrenzung zu weitgehend, weil sie nach ihrem Wortlaut auch den Vorsatz umfasst und damit rechtlich nicht haltbar. Falls Sie Ihre Leistung auch nach dem Produkthaftungsgesetz verantworten müssen oder vertragliche Zusicherungen oder Garantien abgegeben haben, haften Sie dafür auch ohne Verschulden. Eine Haftungsbegrenzung für diese Bereiche darzustellen würde den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Formulierungsvorschlag

Zwei Formulierungsmuster möchte ich Ihnen mitgeben. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich dafür keine Gewähr übernehme, da ich Ihren persönlichen Sachverhalt nicht kenne. Ich gehe jedoch davon aus, dass diese Musterformulierungen in vielen Fällen deutlich besser sind als die ansonsten unbegrenzte Haftung.

"Die Haftung des Auftragnehmers für fahrlässige Pflichtverletzung ist ausgeschlossen." Und für die Deckelungssumme: "Die Haftung des Auftragnehmers nach diesem Vertrag wir für alle Schadensfälle auf EUR __________ begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für vorsätzliche Pflichtverletzungen, d.h. bei Vorsatz haftet der Auftragnehmer in der Höhe unbegrenzt."

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Dieser Artikel stammt von www.it-job-magazin.com