Werbe E-Mail als Vertragsänderung getarnt: T-Online kassiert Abmahnung

Mit dem Versuch, klammheimlich Kündigungsfristen per E-Mail zu verlängern, hat sich T-Online eine Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (WBZ) eingefangen.

Dies berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Auslöser war eine Vertragsänderung für DSL-Zeit- oder Volumentarife, die am 01. Juli 2005 in Kraft tritt und die T-Online-Kunden per Werbe-E-Mail beiläufig mitgeteilt wurde. In ihrer Folge erweitert sich die Vertragslaufzeit auf wenigstens zwölf Monate. Wird der Vertrag nicht mindestens 20 Tage vor Ablauf der Vertragszeit beendet, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Bisher war jederzeit und kurzfristig eine Kündigung möglich. Für Bestandskunden werden die schlechteren Konditionen automatisch gültig, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E-Mail widersprechen. (ComputerPartner/hal)

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