US-Abgeordnete wollen MP3.com legalisieren

Mehrere US-Kongressabgeordnete haben einen Gesetzentwurf eingereicht, der die Aktivitäten von MP3.com legalisieren würde. Der Internet-Musikfirma drohen wegen Urheberrechtsverletzung Schadensersatzzahlungen von bis zu 250 Millionen US-Dollar an das Plattenlabel Universal.

Wie berichtet, sah ein New Yorker Gericht die Speicherung und Freischaltung der CDs auf den Servern von MP3.com ohne Lizenzzahlungen an die Plattenlabels als Verletzung des Urheberrechts an. Mit diesem Service von MP3.com ist es möglich, die eigene CD-Sammlung übers Internet anzuhören, ohne sie ins MP3-Format umzuwandeln. Dazu muss der Benutzer des Service seine Audio-CDs nur einmal in einen PC einlegen und eine Verbindung zu MP3.com aufbauen.

Der Dienst vergleicht dann die CD-Daten mit der MP3.com-Datenbank. Sind die Stücke auf der CD im MP3-Archiv des Dienstes vorhanden, werden sie für den Benutzer freigeschaltet. Über das Internet kann man so die eigene Musiksammlung von jedem Ort der Welt anhören, indem man eine Verbindung zu MP3.com herstellt.

Der von den Abgeordneten eingereichte Gesetzentwurf "Music Owners Listening Act of 2000" würde diesen Service legalisieren. Er erlaubt Unternehmen, Musik-CDs zu kopieren, online zu speichern und per Internet an Nutzer zu übermitteln, die diese CD bereits besitzen. "Wir wollen diese neue Technologie fördern", sagte der Abgeordnete Rich Boucher. "Dieses Gesetz würde Copyright-Bestimmungen abschaffen, die nicht mehr zeitgemäß sind."

Beim US-Plattenverband RIAA und der Filmindustrie stieß dieses Vorhaben auf großen Unmut. In einem Brief an den Kongress schrieben sie, der Gesetzentwurf missachte die Rechte der Urheber und schaffe einen Präzedenzfall für andere kommerzielle Unternehmen. Dadurch würde Raubkopien von Büchern, Software, Filmen oder Videospielen im Internet Tür und Tor geöffnet, hieß es.

Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, würde sich aber an der speziellen Situation von MP3.com nichts ändern, da dieser nicht rückwirkend gilt. Entscheidend für das Urteil gegen die Internet-Musikfirma ist die aktuelle Gesetzeslage. Daher drohen MP3.com weiterhin die Schadensersatzzahlungen an Universal. (jma)