Rambus verurteilt

Die US-amerikanische Handelskommission FTC (Federal Trade Commission) hat Rambus als Monopolisten bezeichnet. Nach dem Urteil der Bundesbehörde verstößt der DRAM-Hersteller gegen bestehende Gesetze.

Dabei geht es um die monopolartige Ausnutzung der Marktführerschaft auf bestimmten Gebieten der DRAM-Technologie (Dynamic Random Access Memory). Diese Entscheidung ist ein Rückschlag für Rambus. Noch 2004 konnte das Unternehmen eine Antitrustklage abwenden. Gegen diesen Entscheid hat die Bundeshandelskommission Einspruch eingelegt und konnte gestern einen Teilerfolg erringen. Über das Strafmaß gegen Rambus ist noch nichts bekannt. Hierzu müssen noch mehrere Marktteilnehmer befragt werden. Diese Untersuchung wird bis Mitte September 2006 andauern.

Schon 2002 hat die FTC wegen Wettbewerbsverstößen gegen Rambus ermittelt. Damals hat der Speicherspezialist begonnen, die Standards bestimmende Organisation, das Joint Electron Device Engineering Council (JEDEC), zu hintergehen. Dieses Gremium, dem Rambus damals angehört hatte, entschied über die Spezifikationen von SDRAM- (synchronous DRAM) und DDR SDRAM-Bausteinen (double data rate SDRAM).

Doch Rambus kümmerte sich in der Folge nicht um diese Standards und verstieß permanent gegen Patentbestimmungen, behauptet das FTC. So hätte die JEDEC Standards gesetzt, ohne zu wissen, dass Rambus im Besitz der dazugehörigen Patentrechte war. Daraufhin musste der RAM-Spezialist seine Patente offen legen.

"Rambus’ Missbrauch des von der JEDEC in Gang gesetzten Prozesses zum Festlegen von Standards war vorsätzlich, unangemessen und schädlich für die gesamte Industrie", behauptet Jon Leibowitz, Mitglied der FTC-Handelskommission.

Natürlich widerspricht Rambus dem: "Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass man uns für unsere Taten bestrafen will. Dagegen werden wir rechtliche Mittel einlegen", erklärt der Rambus-Justitiar John Danforth. Das ganze Verfahren beträfe ohnehin nur einige wenige von dem Unternehmen entwickelte Technologien, so Rambus. Auch die Klagen des Unternehmens gegen die Konkurrenten Hynix Semiconductor und Micron Technology blieben davon unberührt. Für Danforth dreht sich hier alles nur um DDR-Standards. DDR2-Spezifikationen wären hiervon ausgenommen, da sie erst 2003 entwickelt worden wären, lange nachdem Rambus aus der JEDEC wieder ausgetreten ist.

"Unsere Patentrechte sind nicht Gegenstand des Verfahrens", so Danforth. Dem stimmt das FTC schon zu, denn die Rambus-Patente wären zwar legal erworben worden, doch das Unternehmen hätte sie dem JEDEC-Gremium nicht bekannt gegeben und so illegitim eine Markt beherrschende Stellung erreicht. Die daraufhin von der JEDEC gesetzten Standards wären zu Rambus-Technologien nicht kompatibel. (ComputerPartner/cvi)

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