NIFIS fordert konkretes Handeln statt Gerede und Scheinaktivität

§202c: Wer sich nicht schützen darf, kann nicht sich nicht wehren

Es könne nicht sein, dass durch ein pauschales Verbot Unternehmen die Möglichkeit zu einer adäquaten Absicherung und kontinuierlichen Überprüfung des eigenen Sicherheitsstatus genommen werde, so Knapp. „Ein Generalverbot lässt erahnen, dass eigene Interessen dazu führen, bewusst Unternehmen und Arbeitsplätze zu gefährden.“

Speziell vor dem Hintergrund der jüngsten Hackerattacken müsse nun wirklich allen Beteiligten klar sein, dass ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland und unsere Gesellschaft essentiell sei, so der Vorsitzende von NIFIS weiter. „Das Thema Sicherheit macht nicht an Landesgrenzen halt und wir müssen daher für maximalen Schutz werben und nicht durch von Staatswegen verbotene Absicherung zum Hacking einladen. Ziel muss sein, die Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass alle sinnvollen Hilfsmittel eingesetzt werden können, der Missbrauch allerdings hart bestraft wird.“ (mja)