Auf richtige Formulierungen achten

Karrierefalle Arbeitszeugnis

Klage als letzter Ausweg

Häufiges Streitthema ist der Wortlaut: Selbst wenn der ausscheidende Mitarbeiter das Zeugnis formuliert, kann er nicht sicher sein, dass der Arbeitgeber diese Version akzeptiert. Dies musste Axel Z. erleben, als er nach mehr als fünf Jahren kündigte. Im Zeugnis reihte er Erfolg an Erfolg, wartete dann aber vergeblich auf die Unterschrift des Ex-Chefs. Der zog sich auf die Beurteilungen zurück, die er Axel Z. alle sechs Monate ausgestellt und die dieser unterschrieben hatte. In einer stand, dass "Führungsaufgaben noch nicht möglich sind, eine fachliche Weiterbildung angeraten scheint und aufgrund wechselnder Einsatzbereitschaft eine Leistungssteigerung erwünscht" sei.

Axel Z. sah eher die Entwicklung der ganzen fünf Jahre und wollte sich mit einer durchschnittlichen Beurteilung nicht zufrieden geben. Bewerber-Coach Wagner kennt das: "Wo Karriere draufsteht, ist manchmal Krise drin. Der Start in die erste Reihe wird oft durch Lebenslauflücken und durchschnittliche oder missverständliche Zeugnisse verbaut."

Lohnt sich ein Rechtsstreit? Arbeitsrechtler Mudter hält ihn für den letzten Ausweg, da eine Klage gegen den alten Arbeitgeber zum Karrierehindernis im neuen Job werden könne.

Kompromiss finden

Im Falle von Axel Z. zeigte sich in Gesprächen zwischen Coach Wagner und dem alten Arbeitgeber schon bald dessen Motiv: Z. war zum Wettbewerber abgewandert, sein früherer Chef hatte also kein Interesse, seine Leistungen besonders zu loben und ihm dem Konkurrenten damit zu empfehlen. Z. handelte einen Kompromiss aus und ergänzte seine Zeugnisdokumentation um eine positive Referenz eines Geschäftspartners.