Haftungsfrage: Wer zahlt bei Virenbefall?

Schnell ist der Schaden da: Mit der Installation einer neuen Software hat sich ein Virus eingeschlichen. Besonders bei einem Datenverlust kann der Schaden immens werden. Doch in vielen Fällen muss der Software-Hersteller oder der EDV-Service-Partner dafür aufkommen.

Das Landgericht Kleve hat in einer länger zurückliegenden Entscheidung zu der Frage der Haftung für Computerviren Stellung genommen. Zusammen mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wird im aktuellen tecCHANNEL-Report Haftungsfrage: Wer zahlt bei Virenbefall? die Rechtslage der Haftung für Computerviren dargestellt.

Zwar behandelt das Urteil des BGH vordergründig eine andere Rechtsfrage, aber das Gericht hat allgemeine Grundsätze für die Haftung von EDV-Anbietern aufgestellt, die sich ohne weiteres auf andere Rechtsfragen übertragen lassen. Daraus ergeben sich für Software-Hersteller, Support-Firmen und Kunden interessante, teils wenig bekannte Aspekte. (ala)

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