Haftungsfrage: Wer zahlt bei Virenbefall?
Das Landgericht Kleve hat in einer länger zurückliegenden Entscheidung zu der Frage der Haftung für Computerviren Stellung genommen. Zusammen mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) wird im aktuellen tecCHANNEL-Report Haftungsfrage: Wer zahlt bei Virenbefall? die Rechtslage der Haftung für Computerviren dargestellt.
Zwar behandelt das Urteil des BGH vordergründig eine andere Rechtsfrage, aber das Gericht hat allgemeine Grundsätze für die Haftung von EDV-Anbietern aufgestellt, die sich ohne weiteres auf andere Rechtsfragen übertragen lassen. Daraus ergeben sich für Software-Hersteller, Support-Firmen und Kunden interessante, teils wenig bekannte Aspekte. (ala)
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