Grundlagen: Das müssen Sie über Honeypots wissen

Straftaten bei der Nutzung von Honeypots

Um welche Straftaten handelt es sich nun?

  • StGB § 202a. Ausspähen von Daten. (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
    Hervorzuheben ist jedoch, dass die Verfolgung einen Strafantrag des Verletzten voraussetzt (§205 Abs. 1 StGB).

  • StGB § 303a. Datenveränderung. (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    StGB § 303b. Computersabotage. (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er
    1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
    2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    StGB § 303c. Strafantrag. In den Fällen der § 303 bis 303b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Eine Verfolgung der Straftat und daher auch die Verfolgung der Beihilfe erfolgt meiner Meinung nach daher nur, wenn zuvor ein Strafantrag gestellt wurde. Dieser Strafantrag müsste von der verletzten Person, dem Besitzer des Honeypots, gestellt werden.

Achtung

Dieser Artikel gibt die persönliche Interpretation der Gesetzeslage des Autors Ralf Spenneberg wieder. Die Interpretation erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine Verwendung der beschriebenen Ausführungen erfolgt auf eigenes Risiko!