EU mahnt nationale Umsetzung des Spam-Gesetzes an

Die Europäische Kommission hat acht Mitgliedstaaten wegen fehlender nationaler Umsetzung der EU-Spam-Richtlinie erneut verwarnt.

Den Staaten, die binnen zwei Monaten keine Anpassung der jeweiligen Landesverfassungen vornehmen werden, drohe ein gerichtliches Verfahren beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg, teilte die Europäische Kommission mit.

Nach den ursprünglichen Plänen sollten die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Oktober 2003 eine Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation umgesetzt haben, die das "Opt-in"-Prinzip verfolgt. Demnach dürfen Werbemails nur mit vorheriger Einwilligung der Empfänger verschickt werden. Bislang haben allerdings nur sechs Staaten die Juli 2003 erlassene Richtlinie in das jeweilige nationale Recht umgesetzt.

Eine erste Verwarnung erhielten Schweden, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Finnland, Griechenland, Holland und Portugal bereits im November vergangenen Jahres. Darauf habe jedoch nur Schweden reagiert.

Die Spam-Regelung sollte in Deutschland bis Anfang 2004 in das so Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgenommen werden. Das UWG soll künftig Spam-Opfer die Möglichkeit zur Klage auf Unterlassung sowie einen Anspruch auf Schadenersatz einräumen. (bsc)

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