Elektrosmog: Gefahren durch Mobilfunk?

Messungen II: Felder bei Mobilfunkantennen auf Gebäudedächern

Fragen vieler Betroffener beziehen sich auch auf die Intensität der elektromagnetischen Felder im Inneren von Gebäuden beziehungsweise in unmittelbarer Nachbarschaft, wenn die Mobilfunkantenne direkt auf dem Hausdach installiert ist. Hier wurden in den letzten Jahren ebenfalls umfangreiche Messungen durchgeführt, so dass auch hier repräsentative Daten vorliegen. Folgende Tabelle gibt exemplarisch einige typische Ergebnisse derartiger Untersuchungen wieder. Die Grenzwerte für die Feldstärke liegen nach der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BimSchV) bei 41 Volt/m für das D-Netz und für 58 Volt/m für das E-Netz.

Elektrische Feldstärke in der Umgebung von Mobilfunkantennen, die auf Gebäudedächern montiert sind

Situation

Elektrische Feldstärke (in Volt/m)

Messort

Bauernhaus, ca. 10 m hoch mit je einem E- und ein D-Netz-System

0,43

im Freien, ca. 10 m vom Haus entfernt

Einfamilienhaus mit E-Netz-Antenne

0,25 / 0,048

Dachboden / Schlafzimmer (1.Stock)

7-stöckiges Hochhaus mit E-Netz-Antenne

0,027 / 0,048 / 0,013

Schlafzimmer (7.Stock) / Balkon (7.Stock) / Wohnzimmer (EG)

Schule mit D-Netz-Antenne

0,85 / 0,097 / 0,15 / 0,36

Klassenzimmer (DG) / Klassenzimmer (1.Stock) / Klassenzimmer (EG) / Pausenhof

Bauernhof mit E-Netz-Antenne

0,061

im Inneren des Kuhstalls

Auch hier liegen die Messwerte weit unter den von der Bundesregierung festgelegten Grenzwerten. In den letzten fünf Jahren führte der Autor dieses Artikels mehrere hundert Messungen in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen durch. Der bisher größte gefundene Immissionswert im Wohnbereich lag bei etwa 5 Volt/m.

Bei diesem Standort herrschten allerdings sehr ungünstige räumliche Bedingungen, da die Antenne sich sehr nahe und fast auf gleicher Höhe zum betrachteten Wohnraum befand. Die dort ermittelten Ergebnisse (rund 10 Prozent des gesetzlichen Grenzwertes) stellen in ihrer Höhe also die absolute Ausnahme dar. Dennoch wird auch hier der Grenzwert nach der 26. BImSchV bei weitem nicht erreicht.