Behörden, Verwaltungen, Kammern

Einheitlicher Ansprechpartner für Selbstständige

Ab sofort steht Dienstleistern überall ein einheitlicher Ansprechpartner für Kontakt mit Behörden zu Verfügung. Dies soll unter anderem Selbstständigen den Weg durch den Genehmigungs- und Verfahrensdschungel erleichtern.

Dies entspricht der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis zum 28.12.2009 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Selbständige und Dienstleistungsunternehmen sollen sich von nun an einen Einheitlichen Ansprechpartner wenden können, der ihnen hilft alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abzuwickeln. Diese Ansprechpartner stehen künftig in ganz Europa als zentrale Kontaktstelle für Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung. Dies trifft damit auch auf viele Unternehmen in der IT-Branche zu. Damit soll vermieden werden, dass die Dienstleister selbst mit unzähligen Behörden in Kontakt treten müssen.

In Deutschland sind die Bundesländer für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner verantwortlich. Über ein entsprechendes Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie können Dienstleistungsanbieter ihre jeweiligen Ansprechpartner erreichen. Die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sollen in Kürze auf der Kommissionsplattform zu finden sein, derzeit wird man dort noch mit einem Hinweis vertröstet. (mje)