Studie
Deutscher IT-Mittelstand auf dem Cloud-Pfad
Vielfalt in den Preismodellen
Rund um Cloud Computing und SaaS haben sich zahlreiche Abrechnungs- und Preismodelle etabliert, die häufig Teil der Argumentationskette für die Nutzung solcher Services sind. Im Rahmen von SaaS-Lösungen hat sich am Markt das Modell der Abrechnung nach Nutzer pro Monat durchgesetzt und wird von den meisten Anbietern (und Anwendern) favorisiert.
Erstaunlich ist vor diesem Hintergrund, dass 26 Prozent der befragten Softwarehersteller ihre zukünftigen Cloud-Lösungen weiterhin über Lizenz-basierende Modellen anbieten wollen. Über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden.
Fast zwei Drittel der befragten Unternehmen planen allerdings, ihre Cloud-basierte Software nach den marktüblichen Modellen, also volumenbasiert oder nach Nutzer pro Monat feilzubieten.
Fazit
Die Untersuchungen zeigen, dass die meisten Softwareunternehmen die Relevanz des Themas erkannt haben und den Wandel aktiv gestalten wollen. Fast alle berücksichtigen Cloud Computing schon heute in der strategischen Planung. Mittelfristig wird sich das massiv auf die Umsätze im Neugeschäft auswirken.
Doch die Cloud-Transformation der ISVs steht noch am Anfang. Aufgrund des aktuellen Planungsstatus der Unternehmen werden sich noch einige Verschiebungen im Markt ergeben. Damit sollten sich einzelne Technologieanbieter heute noch nicht als Sieger oder auch als Verlierer verstehen: die volle Durchdringung in der deutschen Softwareindustrie ist noch lange nicht erreicht. Die Aussichten jedenfalls sind positiv. Deutsche Softwarehäuser haben die Chancen, Risiken und Grenzen von Cloud Computing erkannt und wollen auf dieser Basis ihr Geschäft weiterentwickeln.
- Checkliste für sicheres Cloud Computing
Anwender, die Leistungen von einem externen Cloud-Provider beziehen, bleiben für den Schutz von übertragenen Daten stets haftbar. Sie sollten daher entsprechende Vorsorge treffen. Einige Tipps dazu finden Sie auf den folgenden Seiten. - Tipp 1:
Unerlässlich für jeden Cloud-Anwender ist es, einen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung gemäß Paragraph 11 des Bundesdatenschutzgesetzes abzuschließen. - Tipp 2:
Der Cloud-Provider muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vorweisen können, um die Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Gegebenenfalls sollten sich Kunden Zertifikaten unabhängiger Zertifizierungsstellen vorlegen lassen (etwa EuroPriSe, das Datenschutzgütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz aus Schleswig-Holstein). - Tipp 3:
Die Kommunikation zwischen Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer sollte immer verschlüsselt sein. - Tipp 4:
Die Cloud-Lösung benötigt zwingend verbindlich und verlässliche Authentizierungsmechanismen und -richtlinien. - Tipp 5:
Die Partner müssen den Umfang der Datenverarbeitung und den Datenverarbeitungszweck festlegen. - Tipp 6:
Für Kunden ist es immens wichtig, dass Sie schon zum Start des Services auch ein mögliches Ende im Blick haben. Sie sollten daher Ausstiegsszenarien prüfen. - Tipp 7:
Werden Cloud-Anbieter oder Unterauftragnehmer mit Sitz in unsicheren Drittstaaten mit dem Betrieb des Cloud-Service betraut, sollten sich Anwender mit ausreichenden Garantien absichern. Dafür eignen sich beispielsweise die von der EU-Kommission verabschiedeten Standardvertragsklauseln. - Tipp 8:
Ein Blick auf die Beteiligungsverhältnisse eines Cloud-Anbieters verschafft oft eine gute Übersicht über das geschäftliche Umfeld des Partners.
Die vollständige Studie "Auf dem Weg in die Cloud Transformation - Zukunft der deutschen Softwareindustrie" gibt es kostenlos zum Download.