Individuelles Kauferlebnis versus Datenschutz

Customer Experience Management

Darf Google Profile bilden?

Einen ähnlichen Eindruck erwecken zwei Ankündigungen, die Google in einem gewissen zeitlichen Abstand machte. Die Erste: Das Unternehmen wird jene Informationen, die es durch die Nutzung seiner Services (Kalender, E-Mail und Suchmaschine) gewonnen hat, zu individuellen Profilen verdichten. Die Zweiten: Google verkauft künftig auch KFZ-Versicherungen. Deren Preis hängt bekanntlich stark von den individuellen Lebensumständen ab. Und da kann es sicher nicht schaden, viel über diese Lebensumstände zu wissen.

Ob Google dieses Wissen wirklich nutzen darf, wird sich zeigen. Was in jedem Fall verboten ist: Daten miteinander zu kombinieren, die ein Unternehmen nicht selbst gesammelt hat. Dazu gehört Profile durch das Auswerten unterschiedlicher sozialer Netzwerke zusammenzustellen.

Nicht einmal das automatisierte Vergleichen und übergreifende Auswerten unterschiedlicher Online-Shops im eigenen Unternehmensverbund ist in jedem Fall zulässig, wie Rechtsanwalt Kamps betont. "Im Datenschutz gibt es kein Konzernprivileg. Das heißt, jede Firma eines Konzerns muss separat betrachtet werden." Der Datenaustausch zwischen verschiedenen Online-Shops könne allenfalls dann zulässig sein, wenn es sich dabei lediglich um unterschiedliche Marken eines einzigen Unternehmens handle. Und wenn der User der Verwendung seiner Daten zugestimmt hat, selbstverständlich.