Übergangsfrist für Vorratsdatenspeicherung begrüßt

BITKOM fordert strenge Bedingungen für Online-Durchsuchung

Der Branchenverband BITKOM fordert strenge rechtliche Voraussetzungen für die vom Bundesinnenministerium geplante Online-Durchsuchung.

„Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf heute auf einer Veranstaltung in Berlin zur IT-Sicherheit. Daher sollten nach Ansicht des Verbandes Online-Überwachungen nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen zulässig sein wie die akustische Wohnraumüberwachung, der so genannte Große Lauschangriff. Eine Durchsuchung von Zentralrechnern der E-Mail-Anbieter im Rahmen der Online-Durchsuchung lehnt der BITKOM ab.

So könne jeder Nutzer seinen Mailverkehr problemlos über ausländische Anbieter abwickeln. Geht es nach dem Verband sollten in Deutschland tätige Software-Hersteller nicht verpflichtet werden, für die Sicherheitsbehörden standardisierte Schnittstellen zum Beispiel in Virenschutzprogramme einzubauen.

In Sachen Vorratsdatenspeicherung begrüßte Kempf, dass die Telekommunikations-Anbieter die Verbindungsdaten für E-Mails, Internet und Internet-Telefonie erst ab 01.01.2009 für sechs Monate speichern müssen. Bei Festnetz und Mobilfunk beginne die Datenspeicherung allerdings schon ab 01.01.2008. Der Verband würde eine generelle Übergangsfrist bis 2009 befürworten. So müssten allein für die nötige Technik bis zu 75 Millionen Euro von den Netzbetreibern und –providern investiert werden. Für den laufenden Betrieb käme jährlich noch ein zweistelliger Millionenbetrag hinzu. (mje)