Apple: Pause im Rechtsstreit gegen Websites

Apple verklagt seit Anfang 2005 zwei Websites. Im Moment genehmigen sich beide Seiten eine Atempause.

Apple nimmt etwas den Druck aus den juristischen Rangeleien der vergangenen Wochen, berichtet die Macwelt: Die Webseiten Powerpage und Appleinsider haben zumindest bis Anfang März Zeit, sich ihre Verteidigungstrategie weiter zu überlegen, seit Apple beide Internet-Seiten Anfang des Jahres verklagt hatte. Der Vorwurf: Beide hätten Apple-Interna veröffentlicht und sich damit dem Bruch eines Geheimhaltungsvertrags schuldig gemacht oder wenigstens Anreize geschaffen, damit andere einen solchen Vertrag brechen.

Da Apple von keinem der beiden Verantwortlichen Informationen bekommen hatte, versuchte die Firma Anfang Februar über eine Hintertür auf die Spur des Apple-internen Lecks zu kommen: Der E-Mail-Dienst Nfox bekam ein Schreiben von Apples Justizabteilung, in dem mit empfindlichen Geldbußen und einer Klage vor Gericht für den Fall gedroht wurde, dass Nfox nicht die komplette E-Mail-Korrespondenz von Powerpage zugänglich mache.

Diesen weitergehenden juristischen Schritt der Klageandrohung (engl. "Subpoena") hat Apple nach Aussagen der Internet-Aktivisten von Electronic Frontier Foundation EFF vorerst ausgesetzt - das zuständige Gericht in Santa Clara in Kalifornien hat jetzt Zeit, die Unterlagen von Apple und EFF zu studieren; nach ersten Schätzungen wird Anfang März eine Anhörung beider Parteien stattfinden.

Unklar ist aber weiter, ob umgekehrt Powerpage beziehungsweise Jason O'Grady gerichtlich gegen den E-Mail-Provider Nfox vorgeht. Denn dessen Chef, Karl Kraft, hatte Apple bereits Mitte Dezember davon informiert, dass das gesuchte Wort "Asteroid" möglicherweise in der E-Mail-Korrespondenz von Powerpage vorkommt. Sollte Kraft tatsächlich die E-Mails von Powerpage durchsucht und Informationen daraus an Apple weitergeleitet haben, dann hätte Kraft gegen das amerikanische Pendant des deutschen Briefgeheimnisses verstoßen, schreibt die EFF (gegen "Stored Communications Act 18 U.S.C § 2702).

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