Abmahnwelle erwartet: Seit 2007 gelten gesetzliche Pflichtangaben für E-Mails

Bei einem Einzelkaufmann sind die Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer verpflichtende Angaben. Aktiengesellschaften benötigen eine Nennung von Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständigem Registergericht, Handelsregisternummer, allen Vorständen und Aufsichtsratsvorsitzendem.

Grundsätzlich neu sind diese Regelungen indes nicht, jedoch waren sie bisher nicht verbindlich. "Einige Unternehmen kennen diese Vorgaben und praktizieren sie auch, für viele andere kommt sie aber überraschend", so Oliver Falk, Sprecher der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar. Firmen würden nun sämtliche ausgehenden E-Mails mit zusätzlichen Angaben versehen. Und das ist auch gut so, denn Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen. Details zum Gesetzesbeschluss finden Sie beim Bundesrat beziehungsweise beim Bundesministerium der Justiz. (Frank Niemann/ala)