Informationspflichten bei IT-Vorfällen

Wie Incident Report Tools helfen

11.09.2015 von Oliver Schonschek
Bei IT-Sicherheitsvorfällen bestehen vielfältige Meldepflichten für Unternehmen. Spezielle Tools unterstützen dabei, die Vorgaben einzuhalten.

"In vielen Ländern besteht für Unternehmen keine umfängliche Meldepflicht bei IT-Angriffen. So bleiben viele Vorfälle in der Öffentlichkeit unbekannt", erklärte Patrick Sweeney, Executive Director, Dell Security, anlässlich der Veröffentlichung des 2015 Dell Security Annual Threat Report.

Für Unternehmen in Deutschland zumindest können zahlreiche Informationspflichten bestehen, wenn es zu einem kritischen IT-Sicherheitsereignis oder einer Datenschutz-Panne kommt. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz sind sogar noch weitere Meldepflichten hinzugekommen:

Schon hier wird deutlich, dass das Management der Meldepflichten und der "Incident Reports" komplex werden kann, wenn betroffene Unternehmen sicherstellen wollen, dass sie alle entsprechenden Vorgaben wirklich einhalten.

Laut eco-Studie „IT-Sicherheit 2015“ berichten 14 Prozent der befragten Unternehmen von mehreren, gravierenden IT-Sicherheitsvorfällen in den vergangenen Jahren, 20 Prozent von einem solchen Vorfall. Ziel der gesetzlichen Meldepflichten ist es, mehr Transparenz in die IT-Sicherheitslage zu bekommen, um die Prävention und Abwehr entsprechend auszurichten.
Foto: eco

Verbände kritisieren Ausgestaltung der Meldepflichten

Der zu erwartende Aufwand durch Melde- und Informationspflichten ist einer der Gründe, warum mehrere IT-Verbände an der Ausgestaltung des IT-Sicherheitsgesetzes Kritik geübt haben und dies auch weiterhin tun.

Eine Studie der Beratungsgesellschaft KPMG im Auftrag von BDI, Bitkom und weiteren Branchenverbänden ergab 2014, dass allein aus der Meldepflicht für schwere IT-Sicherheitsvorfälle Kosten in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Wirtschaft entstehen können.

Die Verfahrensweise bei den Meldepflichten von IT-Sicherheitsvorfällen an das BSI sowie die reaktiven Befugnisse des BSI müssten rechtlich und praktisch ausgestaltet werden, so TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit. Die diesbezügliche Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen müsse beseitigt werden.

Notfallplanung und Compliance zählen zu den IT-Sicherheits-Themen, die laut der eco-Studie „IT-Sicherheit 2015“ besonders relevant sind. Zu diesen Themen gehört auch das Incident Management und Reporting.
Foto: eco

Grundsätzlich infrage stellt eco - Verband der Internetwirtschaft den Sinn und Zweck von Meldepflichten. "Aus unserer Sicht stellen diese Meldepflichten die größte wirtschaftliche Belastung dar, da sie aufwendige Prozesse und Einrichtungen voraussetzen, die keinen direkten Bezug zur Verbesserung der IT-Sicherheit haben und damit auch keinen erkennbaren Mehrwert für die Unternehmen und ihre Kunden", erklärt eco-Vorstand Politik & Recht Oliver Süme.

Datenschutz und Compliance sehen Meldepflichten vor

Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz stellen ebenso konkrete Forderungen an Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen. So besagt die Entschließung der 89. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder "IT-Sicherheitsgesetz nicht ohne Datenschutz", dass die Datenschutzaufsichtsbehörden in die Meldewege eingebunden und bei der Beratung der Beteiligten im Sinne des Abwägungsprozesses zwischen Informationssicherheits- und Datenschutzmaßnahmen beteiligt werden sollten. Zudem könnte mit der Pflicht zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle an das BSI eine datenschutzrechtliche Meldepflicht von Datenpannen verbunden sein.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sieht entsprechende Informationspflichten bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten vor, ebenso die EU-Verordnung über die Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. Entsprechende Meldepflichten bei Datenpannen sind auch von der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erwarten.

Laut BDSG müssen Unternehmen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde sowie den Betroffenen unverzüglich mitteilen, wenn zum Beispiel

unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen.

Neben dem IT-Sicherheits-Gesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz sehen eine Reihe weiterer Gesetze und Compliance-Vorgaben Meldepflichten bei IT-Sicherheits-Vorfällen vor, teilweise abgeleitet aus den Vorgaben des BDSG, darunter das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG). Es gibt aber auch branchenspezifische Meldepflichten, wie die sich in Beratung befindlichen Vorgaben der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), zum Beispiel bei einem schwerwiegenden Zahlungssicherheitsvorfall, sowie die Richtlinie Security Incident Management der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Einen Überblick zu den Meldepflichten auf EU-Ebene gibt ENISA (European Union Agency for Network and Information Security) in der Publikation "Cyber Incident Reporting in the EU".

Unternehmen brauchen Unterstützung

Je nach geltender Vorgabe zur Meldepflicht müssen die betreffenden Organisationen einiges beachten, wie das Beispiel ein Blick in die Verordnung (EU) Nr. 611/2013 zeigt, die für Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gilt.

Eine Vereinfachung hinsichtlich Informations- und Meldepflichten ist nicht zu erwarten. So wird zum Beispiel von der Zurich Versicherung eine Ausweitung der Meldepflichten gefordert. Zudem steht die NIS-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union im Raum.

CIOs aufgepasst: Fünf Tipps zu Cyber-Security-Versicherungen
Versicherung gegen Hacker?
Eine Cybersecurity-Versicherung kann Unternehmen im Falle eines Hacker-Angriffs vor finanziellem Schaden schützen. Eine Komplettlösung mit Rundum-Schutz gegen jegliches Risiko ist aber auch diese nicht. Auf die folgenden fünf Dinge sollten CIOs vor Abschluss einer Police achten.
1. Kronjuwelen schützen
Eine Cybersecurity-Versicherung legt einen Teil des finanziellen Risikos einer Cyberattacke auf die Versicherungsgesellschaft um. Dabei unterscheidet man zwischen der first-party-insurance, die einer Vollkaskoversicherung ähnelt. Abgedeckt sind im Regelfall Schäden an digitalem Content, Geschäftsausfall und in manchen Fällen auch Reputationsschäden. Das Pendant zur sogenannten third-party-insurance wäre die Haftpflichtversicherung: Sie deckt im Regelfall zum Beispiel Ermittlungs- und Anwaltskosten, sowie Entschädigungs- oder Strafzahlungen ab. Das Problem: Das Spektrum einer Cyberattacke ist so breit, dass eine Absicherung gegen alle Risiken schlicht unmöglich ist. Der beste Weg für CIOs: die digitalen Kronjuwelen des Unternehmens identifizieren, quantifizieren und das Restrisiko versichern.
2. Marktunterschiede Europa / USA: Marktunterschiede
Der Markt für Cybersecurity-Versicherungen ist in den USA wesentlich reifer als in Europa. Das liegt in erster Linie daran, dass in den USA bereits eine Meldepflicht bei Cyberattacken besteht. Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzrichtlinie wird sich das ändern. In den USA sind die third-party-insurances momentan deutlich gefragter als in Europa. Studien zufolge sind rund 30 Prozent aller großen und circa 10 Prozent aller US-Unternehmen mit einer Cybersecurity-Versicherung ausgestattet.
03. Auf den Wortlaut achten
Bevor Sie eine Police abschließen, sollten Sie sich genau über die abgedeckten Risiken kundig machen - auch im Hinblick auf bereits bestehende Versicherungen! Eventuell gibt es hier - unnötig Kosten verursachende - Überschneidungen. Im Idealfall sollten sie Ihren Versicherungsmakler damit beauftragen, eine Police zu finden die exakt auf die Ansprüche Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
4. Schaden trotz Versicherung?
Es gibt Bereiche, für deren Schutz eine Cybersecurity-Police nicht beziehungsweise nur unzureichend geeignet ist. Den Diebstahl geistigen Eigentums oder die Beschädigung der geschäftlichen Reputation durch eine Cyberattacke kann eine Versicherung zwar teilweise finanziell kompensieren - aber kaum wiedergutmachen. Inzwischen ist in der Industrie eine Diskussion darüber entbrannt, ob dies auch im Fall eines staatlich unterstützten Cyberangriffs gilt.
5. Raum für Verbesserungen
Im Idealfall sollte eine Cybersecurity-Versicherung Unternehmen dazu motivieren ihre Sicherheitsstandards anzuheben, um von niedrigeren Versicherungsprämien zu profitieren. Allerdings fehlen den Versicherern bislang die statistischen Daten und Erkenntnisse, um solche kundenspezifischen Preismodelle anbieten zu können.

"Wenn jetzt auch noch direkt nach Einführung der Auflagen in Form einer Richtlinie die angekündigte europäische Richtlinie kommt, haben wir wie auch beim Vergaberecht ein heilloses Durcheinander an Berichts- und Meldepflichten", so der Bundesverband IT-Mittelstand anlässlich der Verabschiedung des IT-Sicherheits-Gesetzes. Unterstützung bei der Einhaltung der um sich greifenden Meldepflichten tut also not.

Incident Report Tools: Bitte anpassen

Eine ganze Reihe von Tools hat sich dem Incident Management verschrieben oder bietet zumindest Funktionen für das Incident Reporting, darunter EnCase Cybersecurity Incident Response, PPM 2000 Perspective SOC, iTrak Incident Reporting & Risk Management System und Report Exec. Teilweise lassen sich diese Tools auch für Berichte über kritische Vorfälle außerhalb der IT einsetzen.

Besonders hilfreich ist es für meldepflichtige Organisationen, wenn Lösungen bereits vorbereitete Berichtsvorlagen und Workflows enthalten, die individuell angepasst werden können. So enthält zum Beispiel die D3 Security Cyber Security Incident Response Software vorbereitete Workflows für verschiedene Typen von IT-Sicherheits-Vorfällen wie DDoS-Attacken, Phishing oder Advanced Persistent Threats (APTs). RSA Archer Incident Management unterstützt die in verschiedenen Compliance-Vorgaben vorgesehene Möglichkeit zur anonymen Meldung von Vorfällen durch Whistleblower. Das Resilient Privacy Module bietet Incident-Response-Pläne auf Basis verschiedener Datenschutzgesetze zum Beispiel aus Europa, USA und Kanada.

Auch für Arztpraxen gibt es Meldepflichten bei IT-Sicherheits-Vorfällen. Lösungen wie das Incident Management und Reporting Tool ViPNet StateWatcher helfen bei der Erkennung und Behandlung solcher Vorfälle.
Foto: Infotecs Internet Security Software GmbH

Da die meisten Tools internationaler Herkunft sind, kommen Unternehmen aus Deutschland kaum an einer Anpassung der Berichte und Meldewege an die nationalen beziehungsweise europäischen Vorgaben vorbei. Entscheidend bei der Suche nach einem Incident Reporting Tool ist es deshalb, dass die Workflows, Berichte, Kommunikationswege und Berichtsempfänger auf die individuellen Anforderungen des Meldepflichten anpassbar sind. Was zum Beispiel im Fall von schwerwiegenden Zahlungssicherheitsvorfällen die Meldungen der Internet-Zahlungsdienstleister an BaFin enthalten sollen, zeigen entsprechende Vorlagen zur Erstmeldung und zur Abschlussmeldung.

Tools wie der Incident Tracker lassen sich für zahlreiche Arten von Vorfällen einsetzen, nicht nur für IT-Vorfälle. Nicht nur bei solchen, allgemeinen Reporting-Tools ist eine Anpassung an die individuellen Compliance-Vorgaben und Meldepflichten entscheidend.
Foto: McKula

Weitere Kriterien bei der Suche nach einer passenden Lösung zur Unterstützung bei der Umsetzung der Informations- und Meldepflichten sind neben den anpassbaren Berichtsvorlagen und Workflows Punkte wie die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Lösung, der Zugriffsschutz für Auswertungen und Berichte (besondere Zweckbindung der Daten), die grundsätzlich zu verschlüsselnde Übertragung und Speicherung der Daten über die Sicherheitsvorfälle sowie die Datensparsamkeit beziehungsweise Anonymisierung hinsichtlich personenbezogener Daten in den Incident Reports. Schließlich soll die Meldung eines IT-Sicherheits-Vorfalles nicht selbst einen neuen IT-Vorfall oder eine Datenpanne ermöglichen.

Auf der folgenden Seite sind betroffene Gesetze, Unternehmen sowie Art und Umfang der jeweils geltenden Meldepflichten übersichtlich aufgeführt.

Meldepflichten: Wer was wann warum melden muss

Rechtliche Grundlage

Betroffene Organisation

Meldepflicht

IT-Sicherheitsgesetz

Zunächst nur die Betreiber von Kernkraftwerken und Telekommunikationsunternehmen

Andere KRITIS-Betreiber erst nach Verabschiedung der noch zu erstellenden Rechtsverordnung

Betreiber Kritischer Infrastrukturen haben erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse, die zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen führen können oder bereits geführt haben, über die Kontaktstelle unverzüglich an das BSI zu melden. Die Meldung muss Angaben zu der Störung sowie zu den technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der vermuteten oder tatsächlichen Ursache, der betroffenen Informationstechnik und zur Branche des Betreibers, enthalten.

IT-Sicherheitsgesetz

Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen

Werden dem Diensteanbieter Störungen bekannt, die von Datenverarbeitungssystemen der Nutzer ausgehen, so hat er die Nutzer, soweit ihm diese bereits bekannt sind, unverzüglich darüber zu benachrichtigen.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten nach Maßgabe des BDSG verarbeiten

Benachrichtigung des Betroffenen:

  • Unverzüglich, sobald angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten ergriffen worden oder nicht unverzüglich erfolgt sind und die Strafverfolgung nicht mehr gefährdet wird

  • Darlegung der Art der unrechtmäßigen Kenntniserlangung und Empfehlungen für Maßnahmen zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen

Benachrichtigung der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde:

  • Zusätzlich eine Darlegung möglicher nachteiliger Folgen der unrechtmäßigen Kenntniserlangung und der von der Stelle daraufhin ergriffenen Maßnahmen

Soweit die Benachrichtigung der Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, insbesondere aufgrund der Vielzahl der betroffenen Fälle:

  • Information der Öffentlichkeit durch Anzeigen, die mindestens eine halbe Seite umfassen, in mindestens zwei bundesweit erscheinenden Tageszeitungen oder durch eine andere, in ihrer Wirksamkeit hinsichtlich der Information der Betroffenen gleich geeignete Maßnahme

Verordnung (EU) Nr. 611/2013

Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste

Der Betreiber benachrichtigt die zuständige nationale Behörde von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 24 Stunden nach Feststellung der Verletzung, soweit dies möglich ist.

Telemediengesetz (TMG)

Diensteanbieter gemäß TMG

Wenn bei dem Diensteanbieter gespeicherte Bestands- oder Nutzungsdaten unrechtmäßig übermittelt worden oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen des betroffenen Nutzers drohen, gelten Vorgaben aus Bundesdatenschutzgesetz (§ 42a BDSG)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringen

Im Fall einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten sind unverzüglich die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von der Verletzung zu benachrichtigen.

In Fällen, in denen in dem Sicherheitskonzept nachgewiesen wurde, dass die von der Verletzung betroffenen personenbezogenen Daten durch geeignete technische Vorkehrungen gesichert, insbesondere unter Anwendung eines als sicher anerkannten Verschlüsselungsverfahrens gespeichert wurden, ist eine Benachrichtigung nicht erforderlich, es sei denn, es besteht eine spezielle Verpflichtung seitens der Bundesnetzagentur.

BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht):

Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (in Beratung)

Alle Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), die Zahlungsgeschäfte im Massenzahlungsverkehr über das Internet anbieten (Internet-Zahlungsdienste)

Kritische IT-Sicherheits-Vorfälle sind an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden und die zuständigen Datenschutzbeauftragten zu melden. Als kritisch ist ein IT-Sicherheits-Vorfall dann zu betrachten, wenn die Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit oder Authentizität von IT-Systemen, Anwendungen oder Daten mit einem hohen oder sehr hohen Schutzbedarf verletzt oder beeinträchtigt wird.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Richtlinie Security Incident Management

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen, also Vertragsärzte und -psychotherapeuten oder ein anderer nach den Richtlinien der KBV zugelassener Teilnehmer des "Sicheren Netzes der KVen"

Security Incidents mit Einfluss auf andere Verantwortungsbereiche und Organisationen müssen an die KBV und die betreffenden Organisationen gemeldet werden.

Falls durch eine Organisation Security Incidents bemerkt werden, die nicht im eigenen Verantwortungsbereich liegen, müssen diese an die KBV und die verantwortliche Organisation gemeldet werde.

Individualverträge nach Vorgaben zur Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG)

Auftragsdatenverarbeiter

Laut Vertrag mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen (wie Service Level Agreements, SLAs)

(sh)