Rechtliche Anforderungen

Werbung mit Testergebnissen

06.12.2014 von Thomas Bruggmann
Hersteller und Händler stellen gerne positive Testergebnisse von Produkten in den Vordergrund, um den Verbraucher zum Kauf zu animieren. Dabei sind einige rechtliche Dinge zu beachten, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen.

Werbung mit Testergebnissen ist beliebt. Gerade in Deutschland genießen Testorganisationen wie die "Stiftung Warentest" bei den Verbrauchern ein hohes Ansehen. Positive Untersuchungsergebnisse stärken das Vertrauen der Verbraucher in die getesteten Produkte. Den enormen Einfluss ihrer Testergebnisse auf die Produktwerbung hat auch die Stiftung Warentest früh erkannt und deshalb Empfehlungen zur Werbung mit Untersuchungsergebnissen herausgebracht.

Auch wenn das Produkt noch so gut ist: Testergebnisse dürfen dem Verbraucher nicht einen Eindruck von der Überlegenheit des Produkts vermitteln, die der Test nicht rechtfertigt.
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Diese Empfehlungen stellen eine Art Verhaltenskodex für Hersteller im Umgang mit Testergebnissen in der Werbung dar. Sie können insoweit als Richtlinien dienen, ohne eine gesetzliche Bindung zu erzeugen. Auch die Werbung mit positiven Testergebnissen anderer Prüforganisationen ist reizvoll. Die Werbenden müssen dabei aber bestimmte rechtliche Anforderungen beachten.

Rechtliche Anforderungen an die Werbung mit Testergebnissen

Wirbt ein Hersteller mit Testergebnissen für sein Produkt, darf dies den Verbraucher nicht in die Irre führen. Bei der Beurteilung, ob eine Irreführung vorliegt, kann auch auf die genannten Empfehlungen der Stiftung Warentest zurückgegriffen werden.

Danach dürfen Untersuchungsergebnisse nicht dazu verwendet werden, den Verbrauchern einen Eindruck von der Überlegenheit einzelner Produkte zu vermitteln, den die Untersuchungsergebnisse nicht rechtfertigen. Den Werbenden treffen daher bestimmte Hinweispflichten im Zusammenhang mit seiner Werbung.

Im Einzelnen sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

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