Bei Bedarf lassen sich auch Netzwerkausfälle durch fehlerhafte Software oder Fehlfunktionen von Servern in die Police aufnehmen. Marsh nimmt die spektakulären DoS-Angriffe anfangs des Jahres zum Anlass für seine neue Geschäftsidee. Voraussetzung ist, dass ein Gutachter zuvor das Unternehmen überprüft. (uba)
Versicherung zahlt Hackerschäden
06.04.2000
Gegen E-Commerce-Risiken wie Unterbrechungen durch Manipulationen von Hackern oder eigenen Mitarbeitern können Unternehmen sich jetzt versichern