Dazu bedürfe es einer gesetzlichen Regelung. Die Verarbeitung der Informationen müsse für die Verkehrsteilnehmer transparent sein. Datenmissbrauch sei unter Strafe zu stellen. Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte bei dem Kongress gefordert, die Mautdaten zur Verfolgung schwerer Verkehrsdelikte zu verwenden.
Er hatte dafür Zustimmung unter anderem von der Deutschen Polizeigewerkschaft erhalten. Die Automobilclubs ADAC und ACE hatten sich skeptisch geäußert. Sie fürchten einen weiteren Schritt hin zum „gläsernen Autofahrer". Der Deutsche Anwaltverein (DAV) machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend. (fkh)