Gespeicherte Daten sind zu löschen

Verfassungsgericht beendet Vorratsdatenspeicherung vorerst

02.03.2010 von Benjamin Schischka
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist so nicht rechtens, sämtliche bereits gespeicherten Daten müssen gelöscht werden. Die Richter bemängeln auch die fehlende Sicherheit der Daten.

In seinem heutigen Urteil hat sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form ausgesprochen. Dieses Gesetz sieht eine sechs Monate lange Speicherung der Verbindungsdaten von Telefonaten, E-Mails und bei der Internetnutzung vor. Zwar werden Gesprächsinhalt und besuchte Internetseiten nicht aufgezeichnet, aus den Daten lässt sich aber rekonstruieren, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat. Weil das Gesetz in Teilen gegen das Grundgesetz verstoße, seien die bislang gespeicherten Daten sofort zu löschen, urteilt das Gericht.

Weiter kritisieren die Richter die Datenspeicherung, die ohne konkreten Anlass erfolgt, und fordern verschärfte Regelungen zum Schutz der gespeicherten Daten - etwa eine anspruchsvolle Verschlüsselung und getrennte Speicherung. Die Vorratsdatenspeicherung an sich hat das Gericht jedoch nicht gekippt. Geklagt hatten rund 35.000 Menschen, darunter Politiker der Grünen und der FDP und der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar.

Wer darf wann auf meine Daten zugreifen?

Besonders gestört hatte man sich an einem Passus im Gesetz, der die heimliche Verwendung der gespeicherten Daten zuließ – dies dürfe nur in Einzelfällen und nach richterlicher Anordnung geschehen, so die Richter. Auch darüber, wer die Daten verwenden darf, sollen stets die Richter entscheiden. Derzeit entscheiden das aber Polizei, Staatsanwalt und Geheimdienste.

Zulässig sei die Verwendung aber nur bei schweren Straftaten. Darüber dürfte die Musik- und Filmindustrie wenig erfreut sein, denn Nutzer von Tauschbörsen, die sich illegal MP3s oder aktuelle Kinofilme aus dem Netz herunterladen, fallen nicht in diese Kategorie.

Fazit: Was sich konkret ändert

Zwar wird es die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin in Deutschland geben - das Verfassungsgericht betonte, die zugrunde liegende europäische Richtlinie nicht anfechten zu wollen - allerdings mit Einschränkungen.