Appell an EU-Kommission

Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht

06.07.2015
Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf verpflichtet, "die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote" zu schaffen. Doch die geplante Umsetzung halten Verbraucherschützer und Netzaktivisten für ungeeignet und rechtswidrig.

Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen WLAN-Zugängen in Deutschland erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker ein formelles Schreiben im Rahmen des Notifizierungsverfahrens überreicht. Konkret wenden sich der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein Digitale Gesellschaft sowie der Förderverein Freie Netzwerke gegen die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.

Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider grundsätzlich nicht als "Störer" für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings "zumutbare Maßnahmen" ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz darf dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder "geschäftsmäßig" noch als "öffentliche Einrichtung" tätig, müssen sie die Nutzer außerdem namentlich kennen.

Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht. Zudem verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen und begründe "erhebliche Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Cloud-Diensten".

Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße die Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit. "Durch die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der Digitalisierung der Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner Online-Wirtschaft daher im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen geraten", lautet das Fazit der Organisationen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu verlangen. (dpa/mje)

WLAN 2015: Die schnellsten Router -
Fritzbox 4080
Der neue 11ac-Router von AVM schafft über 2,5 GHz. Er arbeitet über 5 GHz und 2,4 GHz mit jeweils mit zu vier Datenströmen gleichzeitig (Spatial Streams). Über MU-MIMO kann er bis zu drei Emfpänger gleichzeitig bedienen.
Netgear Nighthawk X6 (R8000)
Drei Funknetze beliefert der Netgear R8000 mit jeweils drei parallelen Datenströmen. Damit kann der Tri-Band-Router bis zu 3,2 GBit/s erreichen.
Asus RT-AC87U
Auch der Asus.-Router setzt auf MU-MIMO mit einer 4x4-Antennenkonfiguration. Damit schafft er 1,73 GBit/s über 5 GHz und 600 MBit/s über 2,4 GHz.
D-Link DIR-895L
Noch schnellere Tri-Band verspricht D-Link mit dem DIR-895L: Sein Maximaltempo soll bei 5,33 GBit/s liegen. Dafür überträgt er jeweils bis zu 2,165 GBit/s über seine beiden 5-GHz-Netze und maximal 1 GBit/s über 2.4GHz.
Trendnet TEW-828DRU
Ein weiterer Tri-Band-Router kommt von Trendnet: Der TEW-828DRU liefert mit seiner 3x3x3-Konfiguration jeweils bis zu 1,3 GBit/s über zwei 5-GHz-Netze plus 600 MBit/s über 2,4 GHZ.
TP-Link Archer C2600
TP-Link setzt beim Archer C2600 auf MU-MIMO. Über 5 und 2,4 GHz überträgt der Router bis zu vier Datenströme gleichzeitig - das ergibt einen Gesamt-Durchsatz von 2,53 GBit/s.
Sitecom Greyhound AC2550
4 parallele Datensatröme überträgt der MU-MIMO-Router von Sitecon. Wie die Fritzbox 4080 setzt er auf einen Neztwerk-Prozessor von Qualcomm.