Firefox Browser

Tracking Protection für alle Firefox Quantum Browser-Fenster aktivieren

23.09.2019 von Thomas Rieske
In Firefox-Releases vor Version 57 ließ sich der Tracking-Schutz standardmäßig nur im privaten Browser-Modus einschalten. Nun verfügt Quantum in den Einstellungen über eine Option, um die Tracking Protection direkt für alle Browser-Fenster zu nutzen.

Default-Wert der Aktivitätenverfolgungs-Option anpassen

Zu diesem Zweck müssen Sie allerdings den Default-Wert der Option anpassen. Rufen Sie in Firefox zunächst die Einstellungen über das rechts oben angeordnete Icon mit den drei waagerechten Strichen (Hamburger-Menü) auf. Nun navigieren Sie zu Datenschutz und Sicherheit / Schutz vor Aktivitätenverfolgung. Als Standard ist hier Nur in privaten Fenster ausgewählt. Klicken Sie stattdessen auf die Optionsschaltfläche Immer.

Blockierliste ändern

Außerdem findet sich in der neuen Oberfläche neben den drei Management-Optionen auch der Punkt Blockierliste ändern. Dieser Button öffnet ein neues Fenster, in dem Sie außer einer grundlegenden Tracking Protection (Default) auch einen strengeren Schutz vor Aktivitätenverfolgung aktivieren können.

Firefox (Quantum)
Um zu den Optionen für den Tracking-Schutz zu gelangen, klicken Sie zunächst auf das Hamburger-Menü-Icon oben rechts, erkennbar an drei waagerechten Linien.
Firefox (Quantum)
Aus dem aufgeklappten Menü wählen Sie die Einstellungen aus.
Firefox (Quantum)
Im Navigationsbereich links klicken Sie dann auf „Datenschutz & Sicherheit“.
Firefox (Quantum)
Scrollen Sie in der angezeigten Liste nach unten bis zum Abschnitt „Schutz vor Aktivitätenverfolgung“.
Firefox (Quantum)
Der Standardwert lautet „Nur in privaten Fenstern“. Ändern Sie dies, indem Sie auf das Optionsfeld „Immer“ klicken.
Firefox (Quantum)
Rechts neben dem Radio Button befindet sich eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Blockierliste ändern“. Rufen Sie diese auf.
Firefox (Quantum)
Anschließend öffnet sich ein kleineres Fenster, in dem zwei Optionen zur Verfügung stehen. Per Default ist der niedrigere Basisschutz aktiv. Damit dürfen jedoch einige Tracking-Systeme zugunsten der Website-Funktionalität Ihre Aktivitäten weiterhin verfolgen.
Firefox (Quantum)
Entscheiden Sie sich hingegen für den strengeren Schutz, kann die Darstellung auf bestimmten Internetseiten beeinträchtigt werden. Letztlich hilft hier nur Trial and Error, um herauszufinden, inwieweit das Ihr Surfverhalten betrifft.
Firefox (Quantum)
Bei aktivierter Tracking Protection, egal auf welchem Schutzniveau, startet ein Assistent, sobald der Schutz greift. In drei Schritten informiert der Helfer über Funktionsweise und etwaige Einschränkungen.
Firefox (Quantum)
Zum Beispiel können einzelne Seitenbereiche, in denen sich der Tracker befindet, fehlen.
Firefox (Quantum)
Der Schutz vor Aktivitätenverfolgung lässt sich über den entsprechenden Button zudem immer nur für die gerade geladene Website ausschalten.
Firefox (Quantum)
Um eine Site zu den Ausnahmen hinzuzufügen, klicken Sie links neben der Adressleiste auf das Symbolfeld. Ob Sie auf das Info- oder Schild-Icon klicken, macht keinen Unterschied. Dann wählen Sie „Schutz für diese Seite deaktivieren“.
Firefox (Quantum)
Die Website wandert anschließend in die Ausnahmenliste von Firefox. Diese können Sie sich über „Einstellungen / Datenschutz & Sicherheit / Schutz vor Aktivitätenverfolgung / Ausnahmen“ ansehen.
Firefox (Quantum)
Aus der Liste lassen sich zwar eingetragene Websites entfernen, aber es ist nicht möglich, URLs von Hand hinzuzufügen.

Mögliche Einschränkungen der Tracking-Schutz-Optionen beachten

Firefox weist darauf hin, dass mit letzterer Option Websites eventuell nicht wie gewohnt funktionieren. Ob das tatsächlich für die von Ihnen häufig besuchten Internetseiten gilt, lässt sich nur durch Ausprobieren herausfinden. Der Wechsel zwischen den beiden Schutzstufen erfordert einen Neustart des Browsers.

Tracking-Schutz und Aktivitätenverfolgung im Detail

Wenn der Tracking-Schutz zum ersten Mal greift, startet ein Firefox-Assistent, der in drei Schritten erläutert, was diese Funktion bewirkt und welche Nachteile möglicherweise dadurch entstehen - etwa, dass Bereiche von Seiten fehlen.

Zudem erfährt der Benutzer, wie sich der Schutz vor Aktivitätenverfolgung abschalten lässt. Das können Sie allerdings immer nur für die aktuell geladene Seite, die Firefox anschließend in seine Ausnahmenliste aufnimmt. Manuell lässt sich dieser Liste keine URL hinzufügen. (hal)